Urheberrecht für APIs: Supreme Court holt Meinung der US-Regierung ein

Das Gericht will vorher keine Entscheidung treffen, ob es sich des Falls annimmt. Google und seine Verbündeten HP, Red Hat sowie Yahoo hoffen auf eine Grundsatzentscheidung. Sie könnte untergeordnete Klagen von Oracle gegen Google überflüssig machen.

Der Supreme Court holt erst einmal die Meinung der US-Regierung zu Programmierschnittstellen ein, bevor er entscheidet, ob er sich des Falls Oracle gegen Google annimmt, wie Reuters meldet. Die neun von Google zu einer Grundsatzentscheidung aufgerufenen Richter werden nun nichts unternehmen, bis sie von Regierungsseite eine Stellungnahme erhalten haben.

(Bild: News.com)

Google hatte den Supreme Court im Oktober 2014 um Aufklärung gebeten, ob Programmierschnittstellen (Application Programming Interfaces, kurz APIs) unter das Urheberrecht fallen. Es erhofft sich auf diese Weise, eine Anzahl von Verfahren vor untergeordneten Gerichten im Streit mit Oracle um Java abkürzen zu können.

Oracle klagt seit 2010 an mehreren Fronten. Google verstößt seiner Meinung nach durch die Implementierung von Java in Android gegen Rechte, die Oracle an 37 Java-APIs hält: Der Suchkonzern habe die APIs wissentlich ohne eine Lizenz von Sun Microsystems benutzt, das Oracle 2010 übernahm. Google hielt dem entgegen, dass es die APIs kostenlos verwenden dürfe, weil Java selbst gratis zu nutzen sei.

Oracles Patentansprüche wurden 2012 abgewiesen, und später in jenem Jahr entschied ein Gericht auch, seine Urheberrechtsansprüche auf Programmierschnittstellen seien ungültig. Es wurden nur neun Zeilen Code identifiziert, die Google wohl von Oracle übernommen hat. Erst 2014 belebte ein Berufungsgericht den Streit neu, das einen Schutz für APIs theoretisch in Erwägung zog.

Logo von Oracle Java (Bild: Oracle)

Eine solche Anwendung des Urheberrechts würde nicht nur Google bedrohen, wie dessen Verbündete HP, Red Hat und Yahoo in gegenüber den Gerichten gemachten Erklärungen betonen. Sie schreiben: „Computerprogramme stellen Kompatibilität und Interoperabilität über eine Vielzahl genau definierter Schnittstellen her. Dass Computerprogramme auf Schnittstellen anderer zugreifen, ist ständig der Fall und für Daten- wie auch Kommunikationstechnik und  -infrastrukturen essenziell. In einer hochgradig vernetzten Welt wie der heutigen trifft das noch stärker zu. Die Freiheit, existierende Schnittstellen zu nutzen, zu implementieren, zu reimplementieren und zu erweitern, ohne eine Urheberrechtslizenz einzuholen, ist eine wichtige rechtliche Voraussetzung für die Innovationen, die es in diesem Feld gegeben hat.“

Auch die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) warnt davor, ein Urheberrecht für APIs zu akzeptieren. Dies hätte ihrer Meinung nach „eine starken negativen Effekt auf die Interoperabilität und somit Innovationen. APIs sind omnipräsent und und ein Fundament aller Arten von Programmentwicklungen. Gesteht man einer Partei Kontrolle über APIs zu, heißt das, dass diese Partei festlegen kann, wer kompatible, interoperable Software herstellen darf.“ Die EFF ist der Meinung, dass Entwickler von Software nicht in dieser Weise entscheiden können sollten, wer ihre Plattform ergänzt und wie.

Google selbst schrieb an den Supreme Court, es hätte niemals Innovationen vorantreiben können, wenn es das Urteil des Berufungsgerichts schon bei der Gründung von Google Inc gegeben hätte. Zuvor hatte es stets argumentiert, die Nutzung der fraglichen APIs falle unter die „Fair Use“-Ausnahmen des Urheberrechts. Ohne die Programmierschnittstellen könnten Entwickler keine interoperable Software herstellen. Oracle hielt dem entgegen, dass die Softwarebranche auf das Urheberrecht angewiesen sei, um Innovationen vorantreiben und von ihnen profitieren zu können.

[mit Material von Steven J. Vaughan-Nichols, ZDNet.com]

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Themenseiten: Anwendungsentwicklung, Google, Hewlett-Packard, Oracle, Red Hat, Software, Urheberrecht, Yahoo

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