Ravensburger verklagt Apple wegen des Begriffs „Memory“ in Spielen

Es will alle Spiele aus dem App Store entfernen lassen, die den Terminus nutzen. Seit 2000 hält Ravensburger die Rechte an der Wortmarke für "auf Datenträger aufgezeichnete Spiele". Auf eine Abmahnung hatte Apple nicht reagiert.

Der deutsche Spieleverlag Ravensburger hat Klage gegen Apple eingereicht. Er will alle Spiele aus dem App Store entfernen lassen, die unerlaubt seine Wortmarke „Memory“ verwenden. Verhandelt wird vor dem Landgericht München I, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet.

Ravensburger Logo

Ravensburger hatte sich den Begriff schon 1976 schützen lassen – bietet es doch ein allseits bekanntes, gleichnamiges Spiel an. Im aktuellen Streit mit Apple geht es laut SZ jedoch nicht um Spiele mit einem ähnlichen Prinzip, sondern schlicht um die Verwendung der Wortmarke. Seit 2000 hält Ravensburger nämlich zudem die Rechte an dem Begriff für „auf Datenträger aller Art aufgezeichnete Spiele“ – wenngleich nur in Deutschland. Auf europäischer Ebene ist eine Löschung anhängig.

Der Rechtsstreit zwischen Apple und dem Spieleverlag dauert offenbar schon geraume Zeit an. Nach Informationen der SZ hatte Ravensburger den US-Konzern abgemahnt, um Spiele, die den Begriff unerlaubt verwendeten, von der Plattform zu verbannen. „Vielleicht konnte auf die legitimen Vorwürfe nicht gleich richtig reagiert werden“, räumte ein Apple-Anwalt ein. Weil sich der App Store in kurzer Zeit zu einem großen Erfolg entwickelt habe, sei „nicht alles gut gelaufen“. Er verstehe jedoch nicht, warum Ravensburger deshalb gleich Klage erhebe. „Man will doch auch künftig gute Geschäfte miteinander machen.“

Der Rechtsbeistand von Ravensburger hält dagegen, dass Apple sehr wohl in der Lage sei, innerhalb kürzester Zeit Apps zu sperren, die seine eigenen Rechte verletzten. Die Markenrechte des eigenen Konzerns würden von Apple „brutalst möglich“ wahrgenommen, „doch die Rechte anderer nicht“.

Apple argumentiert, es handle sich bei „Memory“ zumindest im englischsprachigen Raum nicht um einen geschützten Begriff. Es gebe daher Schwierigkeiten bei einer weltweit agierenden Plattform. Ravensburger will das Argument der SZ zufolge aber nicht gelten lassen: Man sei in Deutschland und rede über deutsches Recht. Eine Einigung außerhalb des Gerichtssaals wäre den Schwaben zwar lieber gewesen, doch die Klage sei nötig, um Apple „endlich mal auf Trab“ zu bringen.

Laut SZ klang in der Verhandlung an, dass beide Parteien an einer gemeinsamen Lösung interessiert sind. Der Termin zur Urteilsverkündung wurde auf den 31. Januar festgesetzt. Das Gericht deutete demnach an, in welche Richtung eine Entscheidung fallen dürfte: Aus den Zahlungsmodalitäten des App Store lasse sich schließen, dass es sich um einen richtigen Online-Laden handle – und nicht nur um eine Verkaufsplattform wie eBay. Aus diesem Grund stünde Apple wie jeder andere Händler stärker in der Pflicht, auf Markenrechtsverstöße zu reagieren.

Apple ist dafür bekannt, seine Markenrechte bis zum Äußersten zu verteidigen. Ende August 2010 hatte es etwa beim Oberlandesgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Hersteller eines Designer-Eierbechers erwirkt. Angeblich könnte dessen „eiPOTT“ für einen iPod gehalten werden. Ende Oktober 2011 reichte es Klage gegen ein Bonner Café ein. Angeblich besteht beim Logo des Ladens – einem Apfel samt Kindergesicht – Verwechslungsgefahr mit dem von Apple.

Themenseiten: Apple, Business, Gerichtsurteil, Mobile, Urheberrecht, iPad, iPhone, iPod, iTunes

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Neueste Kommentare 

7 Kommentare zu Ravensburger verklagt Apple wegen des Begriffs „Memory“ in Spielen

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  • Am 30. November 2011 um 17:15 von Stupid World

    Gegen wen richtet es sich denn am Ende…
    Das traurige an der Sache ist, dass Ravensburger damit nicht (nur) Apple angreift, sondern in erster Linie die Entwickler der entsprechenden Apps, wenn sie diese nicht mehr über den Appstore verbreiten können. Ist schon toll, wenn ein millionenschweres Unternehmen kleinen Hobbyprogrammierern, die mit ihren Apps ein paar Euro dazuverdienen (reich wird man davon in der Regel nicht) auf diese Art mal eben abstraft.

  • Am 23. November 2011 um 16:38 von Phillip

    WTF!
    Nur wegen einem Wort dass gehört denen nicht mal es gab 1000 andere Memory SPiele vor Ravensburger die Schnulzen

  • Am 20. November 2011 um 1:49 von lightcom

    Kommentar
    Ich bin zwar kein Fan von Apple, aber diese Klage ist wirklich nicht gerechtfertigt. Meiner Meinung nach ist es ein großer Fehler im Rechtssystem, wenn sich Firmen anderssprachige Wörter als Marke schützen lassen können. "Memory" ist keine Wortschöpfung von Ravensburger, es ist ein normaler englischer Begriff, und jede Privatperson und jedes Unternehmen sollte die Möglichkeit haben, ihn frei zu verwenden. Wenn wir schon anfangen, englische Alltagswörter als Marken zu verwenden, frage ich mich, wie lange es noch dauert, bis auch die deutsche Sprache beginnt, in Privatbesitz überzugehen…

  • Am 18. November 2011 um 21:58 von Lothar

    Apple
    Hoffentlich kommt Ravensburger damit durch. Dann wird "ver"-apple endlich mit den eigenen Waffen geschlagen.

  • Am 16. November 2011 um 20:36 von Georg Hausmann

    Gedächtnis
    Muss ich jetzt bald meinen Hauptspeicher in "Gedächtnis" umbenennen? Da ist noch kein Schutz drauf. Aber vielleicht kommt das noch. Ich schlage vor, alle Wörter im Lexikon mit einem Markenschutz zu versehen. Bei fremden Sprachen und Schriftzeichen wird es zwar etwas unübersichtlich, aber das kriegen die Juristen sicher bequem hin. Viel Glück!!

    • Am 17. November 2011 um 8:57 von S. Infanger

      AW: Ravensburger verklagt Apple wegen des Begriffs „Memory“ in Spielen
      Richtig lesen: es geht lediglich um Spiele, welche das Wort „Memory“ beinhalten…

  • Am 16. November 2011 um 18:25 von ATX

    Abmahnung dann bitte auch für Android (Google und Handypartner!!!)
    Oder gilt der Markenschutz nur bei Apple! Idiotischer Markenrechtsstreit. Das gesamte hin und her ist derzeit nur noch lästich. Hoffentlich wird dieses Gebiet mal grundsätzlich neu geregelt und die Patente nur auf einen maximalen Zeitraum von 5 Jahren nach Einreichung begrenzt ohne die Möglichkeit den Zeitraum zu verlängern. Damit würde den Markenrechtsaufkäufen und der darauf folgenden Juristischen Posse ein Riegel vorgeschoben.

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