Bericht: LG erwirkt Importverbot für Playstation 3 in Europa

Laut dem britischen Guardian sind schon zehntausende Geräte beschlagnahmt worden. Ein Gericht in Den Haag hat die einstweilige Verfügung ausgestellt. Das Europäische Patentamt muss jetzt über die Rechtmäßigkeit entscheiden.

LG Electronics hat bei einem Den Haager Zivilgericht ein Importverbot für Sonys Playstation 3 durchgesetzt. Das berichtet die britische Tageszeitung Guardian. Demnach müssen alle neuen PS3-Konsolen bei der Einfuhr nach Europa für mindestens zehn Tage konfisziert werden. Angeblich verletzt die Konsole Rechte, die LG an Blu-ray-Technologien hält. Nach Informationen des Guardian sind vom Zoll in den Niederlanden vergangene Woche zehntausende Geräte beschlagnahmt worden.

Sollte die einstweilige Verfügung ausgeweitet werden, könnten die vorhandenen Kontingente knapp werden. Landläufig gehe man davon aus, dass Verkäufer europaweit Geräte für rund drei Wochen auf Lager hätten, schreibt der Guardian. Sony importiert wöchentlich rund 100.000 Stück der Spielkonsole.

Der Hersteller hat sich indes an das Europäische Patentamt gewandt, um gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Beim selben Amt könnte LG eine Ausweitung der Verfügung beantragen. Alternativ wäre ein Gesuch auf Zerstörung der Konsolen möglich – dem das Gericht vermutlich aber nicht Folge leisten würde.

LG argumentiert, Sony verletze eine Reihe von Patenten für die Wiedergabe von Blu-ray-Discs. Anfang Februar hatte der südkoreanische Konzern Beschwerde bei der US-Handelsaufsicht ITC eingelegt. Er drängt auf ein Verkaufsverbot der Geräte in den USA.

Falls Sony tatsächlich gegen die Patente verstößt, könnte es dazu verpflichtet werden, für jede verkaufte Playstation 3 Entschädigung an LG zu zahlen. Die einstweilige Verfügung ist jedoch nur der jüngste Auswuchs eines Rechtsstreits, der sieben verschiedene Klagen und Beschwerden in Europa und den USA umfasst. Sony hatte etwa Ende Dezember einen Versuch gestartet, ein Verkaufsverbot für LG-Handys zu erwirken. Die Modelle Lotus Elite, Neon, Remarq, Rumor 2 und Xenon sollen geistiges Eigentum des japanischen Herstellers verletzen.

Themenseiten: Blu-ray, Business, Gerichtsurteil, Handy, Konsole, LG Electronics, Mobil, Mobile, Sony Europe Limited; Zweigniederlassung Deutschland, Urheberrecht

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