US-Justizministerium untersagt Abwerbeverbote

Dafür schließt das Ministerium eine Übereinkunft mit Adobe, Apple, Google, Intel, Intuit und Pixar. Diese Firmen sollen untereinander einen Abwerbestopp vereinbart haben. Die Absprachen reichen bis ins Jahr 2005 zurück.

Das US-Justizministerium und sechs Unternehmen haben jetzt ein Abkommen geschlossen, das ein jahrelang bestehendes Abwerbeverbot außer Kraft setzt. Damit dürfen die Firmen wieder gegenseitig Angestellte abwerben. Das Abkommen zwischen dem U.S. Department of Justice (DOJ), Adobe, Apple, Google, Intel, Intuit und Pixar soll nach der Genehmigung durch ein Bezirksgericht zunächst für fünf Jahre gelten.

Das vorherige Abwerbeverbot, das vertraglich zwischen den Unternehmen festgeschrieben war, war weitgehend von führenden Managern eingeführt und beaufsichtigt worden. Es geht zum Teil auf das Jahr 2005 zurück. Die Abkommen verhinderten Werbeanrufe bei bestimmten Mitarbeitern der anderen Unternehmen, um sie auf freie Stellen bei der Konkurrenz hinzuweisen. Laut einem Bericht von eWeek gab es Listen von Mitarbeitern, die nicht für ein Abwerbungsgespräch kontaktiert werden durften.

Diese Praxis ist nach Ansicht des Justizministeriums „wettbewerbsfeindlich“. In einer Stellungnahme heißt es dazu: „Diese Abkommen schlossen eine wichtige Form des Wettbewerbs um hochqualifizierte Angestellte aus. Außerdem behinderten sie den Wettbewerb im Allgemeinen zum Nachteil der betroffenen Angestellten, denen damit wahrscheinlich der Zugang zu wichtigen Informationen und die Möglichkeit einer beruflichen Verbesserung verbaut wurde.“

Das Justizministerium hob Absprachen zwischen folgenden Firmen heraus: Apple und Adobe, Apple und Pixar, Apple und Google, Google und Intel sowie Google und Intuit.

Diese Absprachen hätten auf die „Preisbildungsmechanismen, die sonst im Wettbewerb um Angestellte herrschen, Einfluss genommen“. Mit anderen Worten: Die beteiligten Unternehmen verhinderten einen Anstieg der Gehälter durch einen Bieterwettstreit mit der Konkurrenz.

Die Verträge zwischen den Firmen waren nach den Informationen des Justizministeriums nicht auf Regionen, bestimmte Positionen, Branchen oder Zeitspannen beschränkt. Dadurch seien die Absprachen „weiter gefasst gewesen, als es vernünftiger Weise für eine Zusammenarbeit zwischen Firmen notwendig ist“.

Sowohl die Klage, als auch die jetzige Übereinkunft seien aus einer größeren Untersuchung über Praktiken im Personalwesen von Hightech-Firmen hervorgegangen, merkte das Justizministerium an. Diese Unternehmen hätten einen größeren Bedarf an höher qualifizierten und spezialisierten Arbeitskräften. Man werde deshalb in Zukunft auch andere Abwerbungsverbote unter die Lupe nehmen.

Themenseiten: Business, Gerichtsurteil, Google, IT-Jobs

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