USA wollen verdeckte Ermittlungen in sozialen Netzen erlauben

Die Regelung gilt für das FBI, die US Marshals und die Drogenbekämpfungsbehörde. Sie erhoffen sich direkte Kommunikation mit Verdächtigen und Zugriff auf nicht öffentliche Information. Das Vorgehen stößt auf Kritik von Bürgerrechtlern.

Das Weiße Haus

Die US-Regierung will Bundesbeamte mit verdeckten Ermittlungen in sozialen Netzwerken beauftragen. Die Undercover-Arbeit soll den Ermittlern dabei helfen, mit Verdächtigen zu kommunizieren, Zugriff auf nicht öffentliche Informationen zu erhalten und soziale Verbindungen aufzudecken. Das geht aus einer vertraulichen Präsentation des Justizministeriums hervor (PDF).

Zu den Bundesbehörden, die dem Justice Department unterstehen, gehören das FBI, die US Marshals, die Drogenbekämpfungsbehörde Drug Enforcement Administration (DEA) und das Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives (ATF). Letzteres bekämpft den Schmuggel von Alkohol, Tabak und Schusswaffen.

Dem 33-seitigen Dokument zufolge hat Twitter erklärt, es werde Daten erst nach Prüfung rechtlicher Grundlagen herausgeben. Facebook hingegen sei bereit, in Notfällen direkt zu kooperieren.

Die Anwälte des Justizministeriums weisen in der Präsentation auch auf ein mögliches Problem hin. Bei einigen Websites liege ein Verstoß gegen Nutzungsbedingungen vor, wenn sich ein Ermittler mit einer falschen Identität anmelde. Die US-Justiz habe im Cybermobbing-Prozess gegen Lori Drew selbst das Argument vorgebracht, die Beklagte habe die Nutzungsregeln von MySpace verletzt. Drew hatte ein gefälschtes MySpace-Profil angelegt und eine Schulkameradin ihrer Tochter belästigt. Damit soll sie den Selbstmord des 13-jährigen Mädchens ausgelöst haben.

Die amerikanische Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) lobte die US-Steuerbehörde IRS, weil sie Ermittlungen mithilfe falscher Nutzerprofile untersage. Im Rahmen einer im Dezember eingereichten Klage habe keine der anderen Behörden Dokumente herausgegeben, die Informationen über den Umgang mit sozialen Netzen enthielten. „Wir vermuten, es gibt keine schriftlichen Regelungen und Einschränkungen für die Nutzung solcher Websites“, sagt Marcia Hofmann, eine Anwältin der EFF.

Themenseiten: Big Data, Datenschutz, Facebook, Internet, Myspace, Networking, Privacy, Soziale Netze, Twitter

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