Keine Sammelklage gegen „Vista Capable“ mehr möglich

Die Geschädigten müssen ihre Ansprüche nun einzeln bei Microsoft anmelden. Laut Gericht dominieren bei den Klagen individuelle Faktoren. Microsoft begrüßt die Entscheidung.

Ein US-Gericht hat dem Rechtsstreit um irreführende Vista-Werbung den Status einer Sammelklage aberkannt. Laut der von TechFlash veröffentlichten Entscheidung der Richterin Marsha Pechman müssen nun alle PC-Käufer, die sich als Geschädigte sehen, ihre Ansprüche einzeln bei Microsoft anmelden. Der Richterin zufolge konnten die Kläger nicht beweisen, dass in diesem Fall allgemeine Überlegungen überwiegen und wichtiger sind als individuelle Faktoren.

Microsoft sieht die Entscheidung Pechmans als einen wichtigen rechtlichen Teilerfolg, der die Höhe möglicher Schadenersatzzahlungen deutlich einschränke. „Wir freuen uns, dass das Gericht unseren Einspruch akzeptiert und den Status als Sammelklage verneint hat“, erklärte das Unternehmen. Damit reduziere sich die Zahl der Kläger auf sechs Personen. „Sollten die gegnerischen Parteien weiter klagen wollen, freuen wir uns darauf, unsere Position vor Gericht vorzutragen.“

Das Gericht muss nun entscheiden, ob Microsoft seine Kunden beim Kauf von Computern mit dem „Vista-Capable“-Logo bewusst in die Irre geführt hat. Die Kläger kritisieren, dass „Vista-Capable“-PCs nur Windows Vista Home Basic ausführen können, das wichtige Funktionen von Windows Vista wie die Benutzeroberfläche Aero nicht enthält.

Themenseiten: Business, Microsoft, Windows Vista

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