Abmahn-Anwalt Gravenreuth muss ins Gefängnis
Wie die Welt berichtet, hat das Landgericht Berlin den als "Abmahn-Anwalt" bekannten Juristen Günter Freiherr von Gravenreuth in zweiter Instanz zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Damit bestätigten die Richter ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten, das den 60-Jährigen wegen versuchten Betruges für sechs Monate ohne Bewährung in Haft schicken wollte.
Gravenreuth kündigte nach dem Urteil an, in Revision vor das Kammergericht ziehen zu wollen, dem Synonym für das Berliner Oberlandesgericht. Laut einem Prozessbeobachter stehen seine Chancen aber eher schlecht, da es in der Revision lediglich um Fragen der Rechtsanwendung ginge und nicht um Tatsachen.
"Zu Fall gebracht" hat den Anwalt die Internet-Domain der "taz", die er nicht nur pfänden, sondern sogar versteigern lassen wollte. Zuvor hatte er die Zeitung im Mai 2006 abgemahnt, da er angeblich unaufgefordert eine Bestätigungs-E-Mail, ein sogenanntes Double-opt-in, für den taz-Newsletter erhalten habe. Gravenreuth erwirkte beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung, die taz musste dem Juristen daraufhin rund 660 Euro überweisen.
Dennoch ließ Gravenreuth die Domain www.taz.de pfänden. Gegenüber ZDNet begründete er diesen Schritt damit, dass er bis zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung noch offene Forderungen gegenüber der taz gehabt habe, die Abmahnkosten und Abschlussschreiben umfassten. Die Zahlung der taz sei für ihn ein unklarer Zahlungseingang mit unklarer Leistungsbestimmung gewesen. Bevor er die Domain versteigern konnte, erwirkte die Berliner Tageszeitung im Oktober 2006 jedoch eine einstweilige Verfügung beim Landgericht und stellte Strafanzeige wegen versuchten Betruges.
Das Amtsgericht Tiergarten hielt eine Geldstrafe aufgrund einer früheren Verurteilung aus dem Jahr 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht mehr für ausreichend. In ihrem Urteilsspruch maßregelte die zuständige Richterin den Anwalt: "Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden". Das jetzt ausgesprochene Urteil fiel deswegen besonders hart aus, weil Gravenreuth zuvor schon wegen Veruntreuung von Mandantengeldern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war.
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weg mit ihm....
Dieser Mistkerl hatte vor langer Zeit sich bei mir als "17 järiger Azubi" vorgestellt, der einfach ein paar Spiele mit mir tauschen wollte...
Fazit: nach drei Monaten kamen mehrere Polizei und Rechtsanwälte und machten Haussuchung und wollte mir 50 000 DM abknöpfen..
Beim OLG erwirkte ich eine Einstellung des miesen Spieles. schließlich meldete sich ER bei mir und nicht ich bei IHM..
Ich wünsche ihm noch heute, das er eines Tages mal vom Buß überfahren wird..
Schöne Zeit dort.
Gut zu sehen, daß es jeden vermeintlichen Law&Order-Fanatiker irgendwann selber erwischt: Kanther, Gravenreuth, der Nächste bitte!
Aber wenn es nun lange genug dauert - und man nehme ihm den Griffel weg, sonst macht er noch Quatsch aus der Zelle...
Dennoch "empfinde" ich den Rechtspruch als nicht gerecht. Er ist zu milde.
Jemand, der andere Menschen mannigfaltig - im guten Glauben - zum Betrug auffordert, anstiftet, wieder die guten Sitten abmahnt und Pfänden lässt, ist doch selbst höchst kriminell. Ich habe nie verstanden, wie ein Rechtssystem ein solches gefährliches Gebahren zulassen und billigen kann.
Wieso darf eine solche Person noch als Anwalt tätig sein?