Abmahn-Anwalt Gravenreuth muss ins Gefängnis

Landgericht Berlin verurteilt den Juristen zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung

Wie die Welt berichtet, hat das Landgericht Berlin den als „Abmahn-Anwalt“ bekannten Juristen Günter Freiherr von Gravenreuth in zweiter Instanz zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Damit bestätigten die Richter ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten, das den 60-Jährigen wegen versuchten Betruges für sechs Monate ohne Bewährung in Haft schicken wollte.

Gravenreuth kündigte nach dem Urteil an, in Revision vor das Kammergericht ziehen zu wollen, dem Synonym für das Berliner Oberlandesgericht. Laut einem Prozessbeobachter stehen seine Chancen aber eher schlecht, da es in der Revision lediglich um Fragen der Rechtsanwendung ginge und nicht um Tatsachen.

„Zu Fall gebracht“ hat den Anwalt die Internet-Domain der „taz„, die er nicht nur pfänden, sondern sogar versteigern lassen wollte. Zuvor hatte er die Zeitung im Mai 2006 abgemahnt, da er angeblich unaufgefordert eine Bestätigungs-E-Mail, ein sogenanntes Double-opt-in, für den taz-Newsletter erhalten habe. Gravenreuth erwirkte beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung, die taz musste dem Juristen daraufhin rund 660 Euro überweisen.

Dennoch ließ Gravenreuth die Domain www.taz.de pfänden. Gegenüber ZDNet begründete er diesen Schritt damit, dass er bis zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung noch offene Forderungen gegenüber der taz gehabt habe, die Abmahnkosten und Abschlussschreiben umfassten. Die Zahlung der taz sei für ihn ein unklarer Zahlungseingang mit unklarer Leistungsbestimmung gewesen. Bevor er die Domain versteigern konnte, erwirkte die Berliner Tageszeitung im Oktober 2006 jedoch eine einstweilige Verfügung beim Landgericht und stellte Strafanzeige wegen versuchten Betruges.

Das Amtsgericht Tiergarten hielt eine Geldstrafe aufgrund einer früheren Verurteilung aus dem Jahr 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht mehr für ausreichend. In ihrem Urteilsspruch maßregelte die zuständige Richterin den Anwalt: „Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden“. Das jetzt ausgesprochene Urteil fiel deswegen besonders hart aus, weil Gravenreuth zuvor schon wegen Veruntreuung von Mandantengeldern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war.

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Neueste Kommentare 

26 Kommentare zu Abmahn-Anwalt Gravenreuth muss ins Gefängnis

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  • Am 18. September 2008 um 18:32 von Sir

    Abmahn-Anwalt Gravenreuth muss ins Gefängnis
    Endlich. Der Typ hat es verdient!

  • Am 18. September 2008 um 18:51 von In Kognito

    Endlich…
    Es wurde auch Zeit, dass diesem Anwalt mal das Handwerk gelegt wurde… ich sage nur WEBSPACE!

  • Am 18. September 2008 um 18:53 von Klaus

    Abmahn-Anwalt Gravenreuth muss ins Gefängnis
    Darauf warte ich schon seit Jahren. Ich gehöre zu denen die er vor vielen Jahren mal als "armer Schüler" angeschrieben hat.
    weg mit ihm….

    • Am 18. September 2008 um 20:48 von ist doch wurscht wer

      AW: Abmahn-Anwalt Gravenreuth muss ins Gefängnis
      Ganz Genau..

      Dieser Mistkerl hatte vor langer Zeit sich bei mir als "17 järiger Azubi" vorgestellt, der einfach ein paar Spiele mit mir tauschen wollte…

      Fazit: nach drei Monaten kamen mehrere Polizei und Rechtsanwälte und machten Haussuchung und wollte mir 50 000 DM abknöpfen..

      Beim OLG erwirkte ich eine Einstellung des miesen Spieles. schließlich meldete sich ER bei mir und nicht ich bei IHM..

      Ich wünsche ihm noch heute, das er eines Tages mal vom Buß überfahren wird..

  • Am 18. September 2008 um 18:59 von salmonelle

    Das ist doch mal was!
    Das Bedarf keines weiteren Kommentars, einfach nur schön!

  • Am 18. September 2008 um 19:39 von Mitglied des ehemaligen Computerflohmarkt-Mailboxsystems

    Man sieht
    sich immer zweimal im Leben, Herr Abmahnanwalt. Tanja, Ralf, die netten Briefe, Bilder mit dem Kerzenständer im Hintergrund – Sie erinnern sich? Lang ist es her. Aber endlich.

    Schöne Zeit dort.

    • Am 21. September 2008 um 1:17 von Noby

      AW: Man sieht
      Jaa, das tut gut. Man erinnert sich noch an so manche andere Schweinerei dieses Subjekts…Ich sage nur Rainbow BBS…
      Gut zu sehen, daß es jeden vermeintlichen Law&Order-Fanatiker irgendwann selber erwischt: Kanther, Gravenreuth, der Nächste bitte!

  • Am 18. September 2008 um 20:11 von Gulliko

    Für Pseudoadelige gilt eben doch das StGB
    Günter Werner Dörr heisst er ja eigentlich, der Günni. Aber im Knast wird das die starken behaarten Jungs nicht stören! Viel Spaß…..

    • Am 18. September 2008 um 21:02 von Aber hallo

      AW: Für Pseudoadelige gilt eben doch das StGB
      Ich wünsche Herrn von und zu auch ein paar flotte, aufgeschlossene Zellengenossen!

  • Am 18. September 2008 um 20:55 von Irgendwer

    Hier lacht die IT-Welt
    Früher oder später kriegen wir sie alle. Das ganze gebührenpflichtige "Abwahnrecht" gehört abgeschaft.

  • Am 18. September 2008 um 23:15 von DerGrafDensFreut

    Na endlich!
    Ich frag mich nur, warum das solange gedauert hat.
    Aber wenn es nun lange genug dauert – und man nehme ihm den Griffel weg, sonst macht er noch Quatsch aus der Zelle…

  • Am 19. September 2008 um 8:30 von MeinRechtsempfindenIstGestört

    ist das wirklich "gerecht"?
    Rechtsempfinden und Rechtssprechung sind leider immer 2 Paar Stiefel.
    Dennoch "empfinde" ich den Rechtspruch als nicht gerecht. Er ist zu milde.
    Jemand, der andere Menschen mannigfaltig – im guten Glauben – zum Betrug auffordert, anstiftet, wieder die guten Sitten abmahnt und Pfänden lässt, ist doch selbst höchst kriminell. Ich habe nie verstanden, wie ein Rechtssystem ein solches gefährliches Gebahren zulassen und billigen kann.

  • Am 19. September 2008 um 8:46 von Pax Intrantibus

    Schmarotzer!
    Abmahnanwälte sind nichts als Heuschrecken. Statt wirklich juristische Arbeit zu leisten, durchforsten diese blutleeren Zombies unterster Reputation Print- und Net-Medien und suchen nach Möglichkeiten, sich ohne viel Arbeit an anderen zu bereichern. Leute, die so ihren Lebensunterhalt bestreiten, sind nichts als Schmarotzer und das Mieseste, was die Gesellschaft an Berufsständen hervor gebracht hat. Daher ist es nur fair, wenn diese Kanibalen mit eigenen Mitteln aus dem Verkehr gezogen werden. Warten, bis er einen Fehler macht und dann ebenso den Finger in die Wunde, wie er das selbst laufend mit anderen tut. Ein ekeliges Pack, das nichts als Ärger verursacht und davon auch noch lebt.

  • Am 19. September 2008 um 8:53 von Ulf Wachtel

    Warum?
    Weshalb entzieht man solchen Anwälten nicht endlich die Zulassung?

  • Am 19. September 2008 um 10:09 von Declan Mulqueen

    HALLELUJA
    Am Ende siegt immer die Gerechtigkeit, wie lang es manchmal dauert. Man sollte den Herrn in seiner Zelle mit seinen Abmahnschreiben zuschütten, dazu einen Salzstreuer……

  • Am 19. September 2008 um 13:46 von elmar berger

    warum nur so kurz…
    den hätten sie nicht so ein mildes urteil geben sollen.

  • Am 19. September 2008 um 22:30 von rembrand

    Na endlich
    Der nervt doch seit über 20 jahren. recht so

  • Am 20. September 2008 um 19:14 von P. Tenten

    Unverständnis
    Wieso ist eine solche Person noch in der Anwaltskammer????????????????
    Wieso darf eine solche Person noch als Anwalt tätig sein?

    • Am 21. September 2008 um 12:11 von Amtmann

      AW: Unverständnis
      weil er noch nicht _rechtskräftig_ verurteilt worden ist. Abwarten. ;)

      • Am 22. September 2008 um 10:04 von rumble

        AW: AW: Unverständnis
        Sachlich betrachtet: FvG ist seit Jahren (!) wegen veruntreung von Mandantengeöldern und soweit ich weis 60fachen (!) Betruges rechtskräftig auf Bewährung verurteilt. Das jemand mit derartiger krimineller Energie trotzdem in den Kammer verblieben ist, lässt tief in Kumpanei- und Büttelwirtschaft der Kammer blicken. Der Freiherr hätte damals schon ausgeschlossen werden müssen. Wenn die Kammer jetzt nicht handelt, macht sie sich endgültig zum Gespött, zumal die nächste Runde mit einer Abmahnanwältin aus München bereits in den Startlöchern steht.

  • Am 21. September 2008 um 1:53 von xx

    Warum so spät, warum so kurz?

  • Am 21. September 2008 um 4:24 von Der Recher der Enterbten

    Ein Herzenswunsch geht für mich in Erfüllung!
    :-) :-) :-) :-)

  • Am 21. September 2008 um 8:45 von Mike

    Möge dieses Schicksal so manche Abmahnratte ereilen!

  • Am 22. September 2008 um 14:41 von Walter

    Recht so, nach der Gier der freie Fall !!
    Unsummen von Abmahngebühren werden durch solche Rechtsverdreher und durch Unwissenheit und Ängstlichkeit der betroffenen abgesahnt. Eine Schande für den Stand der Anwälte. Hoffentlich ist diesem Winkeladvokaten die Zulassung entzogen worden. Ins besondere Vater Staat muß hier tätig werden, um Leute die unwissend in die Abmahnfalle stolpen zu schützen.

  • Am 25. September 2008 um 19:45 von Hans

    Yesss ! so ist´s richtig !
    RECHT SO ! ! !

  • Am 28. September 2008 um 23:05 von franxpunx

    Internet entziehen
    Es wäre doch mal überlegenswert, Abmahnanwälten das Internet zu verbieten. Ein Mörder bekommt schliesslich wohl auch keinen Waffenschein, oder?

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