US-Gericht blockiert Napster-Verkauf

Richter moniert Rolle von Tauschbörsen-Chef Hilbers und untersagt Bertelsmann den Kauf

Der Gläubigerausschuss der Tauschbörse war auf der Suche nach Alternativen zu Bertelsmann, um ein Höheres Angebot zu erzielen. Dann bekam doch Bertelsmann mit 25 Millionen Dollar den Zuschlag.

Die Gütersloher haben in Napster bereits 85 Millionen Dollar investiert. Die Parteien waren sich einig, doch jetzt wird der Kauf der Online-Musiktauschbörse gerichtlich blockiert.

Ein US-Gericht in Wilmington untersagte die Transaktion laut dem Konzern. Nähere Details zu der Urteilsbegründung gab Bertelsmann nicht. Das Unternehmen akzeptiere die Entscheidung, hieß es lediglich in einer Erklärung. Laut dem „Wall Street Journal“ monierte der Richter Peter Walsh aber vor allem die Rolle von Napster-Vorstandschef Konrad Hilbers, der früher Manager bei der Bertelsmann-Musiktochter BMG war.

So habe Walsh ein Schreiben Hilbers zitiert, in dem dieser erklärt habe, dass er seine Entscheidungen stets danach getroffen habe, was das Beste für Bertelsmann sei. Anfang Juni hatte Napster Gläubigerschutz beantragt und wollte damit offenbar Klagen von Plattenkonzernen entgehen. Bertelsmann wollte ursprünglich bereits vergangenes Jahr mit der kommerziellen Tauschbörse starten, legte seine Pläne aber wegen der andauernden juristischen Auseinandersetzungen von Napster mit der Musikindustrie über die Lizenzvergabe auf Eis.

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