Wettkampf vor Gericht: Sportgate gegen Sport-gate

Sportportal des Deutschen Sportbundes hat eine einstweilige Verfügung gegen Mitbewerber erwirkt

Der Sportgate AG, zu deren Mitinhabern auch Boris Becker und Helmut Thoma zählen, hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von „sport-gate.de“ erwirkt, die jetzt zugestellt wurde. Das Portal der Prominenten, an dem auch der Deutsche Sportbund mitarbeitet und das von Pixelpark realisiert wurde, ging am 12. September vergangenen Jahres online (ZDNet berichtete).

Den Besitzern der „sport-gate.de“-Domain, der new-data-services, wurde vom Landgericht Berlin ein Bußgeld angedroht, falls sie die Site nicht vom Netz nehmen. Die Geschäftsführer der Agentur, die Studenten Marc Rüdebusch und Matthias Decker, erklärten gegenüber domain-recht.de, sie hätten im Mai 2000 konkrete Pläne für ein Informationsportal unter der Domain „sportgate.de“ und seien sich keiner Schuld bewusst. „Wir hatten auch bereits über eine Kooperation mit einem anderen Anbieter verhandelt.“ Als die Sportgate AG ihre Pläne öffentlich machte, wichen die Jungunternehmer auf „sport-gate.de“ aus.

Mittlerweile verhandeln die Betreiber von Sportgate und Sport-gate über eine außergerichtliche Einigung. „Das wird jetzt bei uns im Haus geprüft“, so der Sportgate-Pressesprecher Bernd Reuther gegenüber ZDNet. „Man wird sehen, wie es weitergeht.“ Sportgate geht davon aus, dass es sich bei dem Vorfall um Domaingrabbing handelt.

Kontakt:
Sportgate, Tel.: 030/7262660

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