Cybercrime-Vertrag wird überarbeitet

EU-Kommission will "nicht gegen die Bürger entscheiden"

Der weltweit erste multinationale Vertrag zum Cybercrime wird momentan hastig überarbeitet, weil Internet-Lobbyisten gegen das Abkommen massiv Stimmung machen und von einer Betdrohung der Menschenrechte sprechen. Der Vertrag, so die Bürgerrechtler, könnte „den freien Fluss von Informationen und Ideen zum Erliegen bringen“.

Die europäische Ratsversammlung in Straßburg will Ende der Woche eine neue Fassung des Entwurfs vorlegen, in denen Passagen überarbeitet wurden, die bisher zu „Missverständnissen“ geführt hätten, so ein Mitglied der Ratsversammlung. Im Lauf des nächsten Monats soll der gesamte Text vollständig sein. Der Vizechef der Abteilung Wirtschaftskriminalität der Europäischen Kommission, Peter Csonka, sagte angesichts der 400 Mails, die das Gremium seit der Veröffentlichung des 22. Entwurfs im April empfangen hat: „Wir waren von der Vehemenz dieser Kommentare überrascht.“

„Wir wollen keinen Vertrag verabschieden, der sich gegen die Bevölkerung richtet“, sagte er in einem Interview. „Wir haben daraus gelernt, dass wir unsere Absichten zunächst ganz normal formulieren müssen, weil die juristischen Ausdrücke manchmal nicht ganz klar sind.“

Die Kommission hatte seit Mai 1997 an dem Vertrag gearbeitet, der die Gesetze gegen Hacking, Computerviren, Betrug und andere Internet-Verbrechen harmonisieren und die Methoden der Spurensicherung und Strafverfolgung vereinheitlichen sollte. Die Delegationen arbeitete weitgehend im Verborgenen, bis die Mitglieder den Vertragsentwurf auf ihrer Website veröffentlichten. Erst im vergangenen Monat hatten sich 35 Aktivisten-Gruppen in einem offenen Brief an die Kommission gewandt (ZDNet berichtete).

In dem neuen Vertragsentwurf steht, dass der Einbruch in Computersysteme zu Testzwecken legal ist und dass ISPs nicht dazu verpflichtet werden, gigantische Datenmengen ohne konkreten Verdacht zu speichern; sie müssen ausschließlich spezifische Informationen, die einem Verdächtigen zugeordnet werden können, aufbewahren. Jetzt wird auch hervorgehoben, dass der Vertrag kein nationales Recht aussticht. Das Abkommen soll im Juni nächsten Jahres von der Europäischen Ratsversammlung angenommen werden und innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre von den Mitgliedern in nationales Recht umgesetzt werden.

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