Telefonkarten: Verfallsdatum illegal

OLG Köln: Im Zweifelsfall gibt´s Geld zurück

In einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts Köln wird festgestellt, dass das Verfallsdatum auf Telefonkarten der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE) illegal ist. In Zukunft soll es der Telekom untersagt sein, Karten mit Verfallsdatum zu verkaufen. Beziehungsweise sollen Kunden mit einer abgelaufenen Karte den verbleibenden Betrag ausbezahlt erhalten.

Allerdings behält man sich bei der Deutschen Telekom den Weg vor die nächst höhere Instanz vor. „Solche Verfallsdaten sind in Europa bei Telefonkarten ja durchaus üblich“, sagte Telekom-Sprecher Frank Domagala gegenüber ZDNet. „Außerdem verkaufen wir mit Abstand am häufigsten Karten mit einem Gegenwert von zwölf Mark. Wir gehen davon aus, dass das ein Gut des täglichen Lebens ist und schnell verbraucht wird. Bei einer Geltungsdauer von 36 Monaten kommen sie da auf vier Mark im Jahr.“

Nicht zuletzt würde der technische Fortschritt einen sukzessiven Austausch von Hard- und Software erfordern. „Wenn Sie sich die technischen Innovationszyklen der Chipgenerationen betrachten“, so Domagala, „ist es unmöglich, eine unendliche Geltungsdauer anzubieten.“ Die Telekom will das Urteil, sobald es ihr im Detail vorliegt, prüfen, bewerten eventuell vor den Bundesgerichtshof gehen. „Dieser Weg ist uns im Urteil des Oberlandesgerichts Köln ja geradezu aufgezeigt worden.“

Kontakt:
Deutsche Telekom, Tel.: 0800-3300700

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