Urteil: Kopplung von Gewinnspiel an Warenabsatz ist grundsätzlich erlaubt
Das nationale Verbot, wonach die Teilnahme von Gewinnspielen nicht mit dem Absatz von Waren oder Dienstleistungen verbunden werden darf, verstößt gegen EU-Recht und ist daher unwirksam. Nur in Einzelfällen kann eine solche Kopplung wettbewerbswidrig sein, so der Bundesgerichtshof. weiter