Europäischer Rat billigt Chip-Gesetz

Es ist die letzte Hürde vor Inkrafttreten der Verordnung. Ziel des Chip-Gesetzes ist die Verdoppelung des EU-Marktanteils bei Halbleitern bis 2030.

Der Rat der Europäischen Union hat die auch als Chip-Gesetz bekannte Verordnung zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems gebilligt. Damit hat die Verordnung die letzte Hürde genommen im Beschlussfassungsprozess genommen.

Das Chip-Gesetz soll mit Fördermitteln eine europäische industrielle Basis im Halbleiterbereich schaffen und weitere Investitionen anziehen. Außerdem will die EU Forschung und Innovationen fördern und Europa auf künftige Versorgungskrisen im Halbleitersegment vorbereiten.

Ziel ist es, 43 Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Investitionen zu mobilisieren, um den Marktanteil der EU bei Halbleitern von derzeit rund 10 Prozent auf mindestens 20 Prozent bis 2030 zu verdoppeln. Aus dem EU-Haushalt sollen 3,3 Milliarden Euro einfließen.

„Mit dem Chip-Gesetz wird Europa eine Spitzenposition im weltweiten Halbleiterwettlauf einnehmen. Wir sehen bereits Ergebnisse: neue Produktionsanlagen, neue Investitionen, neue Forschungsprojekte. Langfristig wird dies auch zum Wiedererstarken unserer Industrie und zur Verringerung unserer Abhängigkeiten vom Ausland beitragen“, kommentiert Héctor Gómez Hernández, spanischer Minister für Industrie, Handel und Tourismus, den Beschluss des Rats der Europäischen Union.

Vor Inkrafttreten muss die Verordnung noch vom Präsidenten des Europäischen Parlaments und dem Präsidenten des Rats unterzeichnet werden. Am dritten Tag nach der anschließenden Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist das Chip-Gesetz gültig.

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