Apple: Oberster Gerichtshof lässt Kartellklage zu

Mit fünf zu vier Stimmen entscheidet der Oberste Gerichtshof in den USA für die Zulassung einer Kartellklage. Die Kläger werfen Apple Marktmissbrauch beim Verkauf von Apps vor. Der Aktienkurs sinkt um fünf Prozent.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Montag mit mit fünf zu vier Stimmen für die Zulassung einer Kartellklage gestimmt. Die Klage stammt von iPhone-Nutzern, die Apple vorwerfen, dass die 30%ige Provision des iPhone-Herstellers beim Verkauf von Apps über den App Store an die Verbraucher weitergegeben werde. Das sei eine unlautere Nutzung von Monopolmacht, weil Apple dadurch den Verbrauchern höhere Preise abverlange.

Apple argumentierte, dass nur App-Entwickler und nicht Benutzer, in der Lage sein sollten, eine solche Klage einzureichen und stützt sich dabei auf ein vorangegangenes Urteil. Hauptargument ist, dass die Verbraucher keine direkten Kunden von Apple seien.

Das Gericht gelangt jedoch zu einer anderen Auffassung. „Wir sind anderer Meinung. Die Kläger kauften Apps direkt von Apple und sind somit direkte Käufer [..]. In diesem frühen Stadium des Rechtsstreits prüfen wir weder die Begründetheit der Kartellansprüche der Kläger gegen Apple [..]. Wir stellen lediglich fest, dass die [..] Direktkaufrichtlinie diese Kläger nicht daran hindert, Apple im Rahmen der Kartellgesetze zu verklagen.“

Obwohl das Gericht nur über die Klagezulassung entschieden hat, gab Apples Aktienkurs über fünf Prozent nach. Offenbar rechnen zumindest die Börsianer mit einem Urteil gegen Apple in der Angelegenheit.

Nach der Zulassung einer Kartellklage gibt Apples Aktienkurs um fünf Prozent nach (Screenshot: ZDNet.de)

Apple: Auch in Europa wird ermittelt

Auch in der EU sieht sich Apple Kartellbeschwerden gegenüber. Im März hatte Musikstreaminganbieter Spotify bei der Europäischen Kommission eine Kartellbeschwerde gegen Apple eingereicht. Spotify wirft dem iPhone-Hersteller vor, durch in den letzten Jahren eingeführte Regeln in seinem App Store absichtlich die Wahlmöglichkeiten der Kunden einzuschränken und Innovation zu behindern. Im Prinzip agiere Apple gleichzeitig als Marktteilnehmer und als Schiedsrichter, der andere App-Entwickler bewusst benachteiligt.

Laut der Financial Times will die EU-Wettbewerbskommission in den nächsten Wochen eine förmliche Untersuchung gegen Apple einleiten. Die Entscheidung soll nach einer Prüfung von Spotifys Beschwerde sowie einer Umfrage unter Kunden, Konkurrenten und anderen Marktteilnehmern gefallen sein.

Spotify in Apfel-Form (Bild: James Martin/CNET).

Wenn die EU-Regulierer Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht feststellen, können sie Unternehmen zur Änderung ihrer geschäftlichen Praktiken zwingen und Geldbußen in einer Höhe von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Umsatzes verhängen. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte sich bereits als durchsetzungsfähig bewiesen, als sie Apple zu einer Steuernachzahlung von 13,1 Milliarden Euro zwang. Eine förmliche Kartelluntersuchung kann sich Jahre hinziehen, wenn betroffene Unternehmen nicht von sich aus ein Vergleichsangebot machen und sich bindend verpflichten, ihre geschäftlichen Praktiken zu ändern.

Apple scheint jedoch in keiner Weise kompromissbereit zu sein. „Nachdem Spotify den App Store jahrelang für ein dramatisches Wachstum seines Geschäfts benutzt hat, möchte es alle Vorteile des App-Store-Ökosystems behalten – einschließlich der erheblichen Umsätze dank der App-Store-Kunden – ohne jegliche Beiträge zu diesem Marktplatz zu leisten“, kommentierte der iPhone-Hersteller die Beschwerde des Konkurrenten zum eigenen Streamingdienst Apple Music. „Spotify steht es frei, Apps für unsere Produkte und Plattformen zu schaffen sowie mit ihnen zu konkurrieren. Und wir hoffen, dass sie das tun.“

Themenseiten: Apple, Gerichtsurteil

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Apple: Oberster Gerichtshof lässt Kartellklage zu

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *