Bericht: EU bereitet weiteres Kartellverfahren gegen Google vor

Diesmal geht es um Beschwerden von Betreibern lokaler Suchangebote. Die EU verschickt Fragebögen an Googles lokale Mitbewerber. Es wäre bereits das vierte Kartellverfahren der EU gegen Google.

Die EU-Kommission bereitet offenbar ein weiteres Kartellverfahren gegen Google vor. Wie Reuters berichtet, soll Brüssel Fragebögen an mehrere Mitbewerber des Internetkonzerns verschickt haben, um herauszufinden, ob er seine lokalen Mitbewerber benachteiligt. Auslöser sind Beschwerden von Yelp und Rivalen in den Bereichen Reisen, Restaurants und Hotel.

(Montage: ZDNet)Die Fragebögen wurden demnach bereits im Oktober verschickt. Sie sollen sich mit Googles Geschäftspraktiken und deren Auswirkungen auf konkurrierende Dienste im Zeitraum zwischen Januar 2012 und Dezember 2017 beschäftigen. Einige Fragen sollen sich zudem auf Änderungen an Googles Suchalgorithmus beziehungsweise die Einführung des neuen Panda-4.0-Algorithmus beziehen.

Die Unternehmen werden Reuters zufolge aber auch befragt, um herauszufinden, ob die Einführung der Anzeigenbox OneBox auf der Seite der Suchergebnisse einen erheblichen Einfluss auf ihre lokalen Suchangebote hatte. Gleiches gilt auch für die Local Universal Box, die speziell für Anzeigen von Hotels gedacht ist. Außerdem sollen sie angeben, ob Google Inhalte von Mitbewerbern wie Bewertungen für die Local Universal oder One Box verwendet hat.

Sollte Brüssel ein weiteres Kartellverfahren gegen Google eröffnen, wäre es bereits das Vierte. Zuerst hatten sich die Wettbewerbshüter der EU mit Googles Preisvergleichsdienst Shopping beschäftigt und eine Benachteiligung der Konkurrenz festgestellt. Sein mobiles Betriebssystem Android soll Google indes benutzt haben, um seine Position im Suchmarkt zu festigen. Beide Verstöße ahndete Brüssel mit Bußgeldern von insgesamt 6,76 Milliarden Euro. Ein drittes Verfahren, das noch nicht abgeschlossen ist, untersucht Googles Anzeigennetzwerk AdSense.

Die EU kann bei Kartellverstößen ein Bußgeld in Höhe von 10 Prozent des weltweiten Umsatzes verhängen. Bezogen auf den Jahresumsatz 2017 von 110 Milliarden Dollar steht erneut eine Strafzahlung von bis zu 11 Milliarden Dollar im Raum. Allerdings sind die beiden bereits verhängten Strafen noch nicht rechtsgültig. In beiden Fällen reichte Google Beschwerden beim zuständigen Gericht der Europäischen Union (EuG) ein.

Dass solche Beschwerden durchaus Erfolg haben können, zeigt das Kartellverfahren gegen Intel. Während der EuG 2014 die Rekordstrafe von 1,06 Milliarden Euro gegen Intel bestätigte, hob der EuGH 2017 diese Entscheidung wieder auf. Ein abschließendes Urteil steht weiterhin aus.

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