Urteil: Telegram muss Verschlüsselung gegenüber russischen Behörden offenlegen

Das Oberste Gericht weist eine Beschwerde von Telegram ab. Es muss die Schlüssel nun innerhalb von 15 Tagen dem Geheimdienst FSB übergeben. Andernfalls droht dem Messaging-Dienst eine Sperre in Russland. Die will Firmengründer Pavel Durov offenbar in Kauf nehmen.

Der Oberste Gerichtshof Russlands hat ein Gerichtsurteil bestätigt, wonach Telegram, Herausgeber der gleichnamigen Messaging-App, seine privaten Verschlüsselungsschlüssel dem russischen Geheimdienst FSB übergeben muss. Eine Beschwerde des russischen Start-ups gegen das vorinstanzliche Urteil wies der Oberste Gerichtshof ab, wie Bloomberg berichtet.

Telegram (Bild: Telegram)Die staatliche russische Regulierungsbehörde wies Telegram daraufhin an, die Schlüssel, mit denen sich die Kommunikation von Telegram-Nutzern entschlüsseln lässt, innerhalb von 15 Tagen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verhängte sie ein Bußgeld. Sollte Telegram der Aufforderung nicht nachkommen, droht dem Messaging-Dienst eine Sperre in Russland.

Firmengründer Pavel Durov kündigte in einem Tweet an, das Urteil nicht umzusetzen. „Drohungen, Telegram zu sperren, sollte es keine persönlichen Daten seiner Nutzer herausgeben, werden keine Früchte tragen. Telegram steht weiter für Freiheit und Datenschutz.“

Telegram ist vor allem bei Nutzern beliebt, die großen Wert auf den Schutz ihrer Privatsphäre legen. Das gilt allerdings auch für Kriminelle und Terroristen, die den Dienst ebenfalls zur Kommunikation und Verbreitung von Falschmeldungen und Propaganda nutzen.

Die Verschlüsselung von Telegram wird jedoch von Datenschützern kritisiert, weil sie auf einer Infrastruktur basiert, die die Speicherung von Verschlüsselungsschlüsseln erlaubt. Matthew Green, Kryptografie-Professor an der Johns Hopkins University, verglich die Verschlüsselung der App mit dem „Ausstechen eines Auges mit einer Gabel“.

Andere Messaging-Anwendungen wie WhatsApp und Signal setzen auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bei der die Verschlüsselungsschlüssel nicht zentral gespeichert werden. Das bedeutet, dass weder WhatsApp noch Signal technisch in der Lage wären, ein solches Gerichtsurteil umzusetzen.

Technikfirmen sind in Russland per Gesetz dazu verpflichtet, Daten russischer Nutzer auch dort zu speichern. Das soll einen Zugriff durch Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste erleichtern. Das Gesetz gibt dem Geheimdienst FSB aber auch mehr Kontrolle über das Internet. Beispielsweise können Seiten gesperrt werden, die sich weigern, Kundendaten herauszugeben.

Viele westliche Technikfirmen halten sich an das neue Gesetz. Andere, wie LinkedIn, die sich weigern, ihre Daten in Russland zu speichern, werden indes gesperrt.

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5 Kommentare zu Urteil: Telegram muss Verschlüsselung gegenüber russischen Behörden offenlegen

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  • Am 21. März 2018 um 12:25 von Andreas

    D.h. aber auch im Umkehr-Schluß, daß die Verschlüsselung selber so gut ist, daß sie nicht einfach geknackt werden kann.

  • Am 21. März 2018 um 14:52 von donalt trump fan

    was bringt die art der verschluesselung bei „ende zu ende“? soll ich jetzt etwa glauben das whatsapp
    sicherer ist beim datenschutz?…. so wie facebook , spiegel und co mit unseren userdaten mit trackern jonglieren, sind meine daten in russland wenigstens nur auf staatlicher seite glaesern….

  • Am 21. März 2018 um 16:06 von detrom

    Das ist ein guter Grund, einen Dienst wie Threema zu verwenden, wo sich die Nutzer selbst um ihre Schlüssel kümmern.

    • Am 21. März 2018 um 23:22 von Klaus der Messenger

      Ja, aber Threema ist eben leider eine Black Box, der Code ist nicht quelloffen, und ist eben daher auch nicht transparent.

      https://is.gd/fKRoBz

      Eine neuere Version dieser Übersicht soll kommen, hier die Einstiegsseite:

      https://is.gd/l5thDt

      Ich selber nutze dennoch Threema, aber wichtige Dinge würde ich darüber nicht besprechen. Dafür nutze ich Signal.

  • Am 22. März 2018 um 10:22 von Andreas

    Sehr schöne Info-Quelle auch zu diesem Thema ist: https://privacy-handbuch.de/

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