EU: Mitgliedsländer sollen Uber und Airbnb nicht verbieten

Den Mitgliedsstaaten rät die Europäische Kommission zu weniger einschränkenden Maßnahmen, die angemessen sind und dem öffentlichen Interesse entsprechen. Das geht aus einem Entwurf für neue Richtlinien hervor. Vollständige Verbote sind demnach nur als letztes Mittel auszusprechen.

Die EU-Kommission hält ein vollständiges Verbot von Sharing-Diensten wie Airbnb und Uber nicht für angebracht. Das geht aus einem Entwurf für Richtlinien hervor, die Reuters einsehen konnte. Von Mitgliedsstaaten veranlasste Einschränkungen sollen demnach angemessen sein und dem öffentlichen Interesse entsprechen.

Logo der Europäischen Kommission (Bild: EU)„Vollständige Verbote einer Aktivität stellen eine Maßnahme in der letzten Instanz dar“, heißt es in dem Dokument. „Sie sollten nur erlassen werden, wenn keine weniger einschränkenden Bestimmungen möglich sind, um dem öffentlichen Interesse zu entsprechen.“ Die kurzfristige Vermietung von Wohnungen zu untersagen, wie sie über Online-Plattformen wie Airbnb möglich ist, erscheine „schwer zu rechtfertigen“. Es gebe schließlich auch die angemessenere Möglichkeit, für solche Wohnungen die Anzahl von Tagen zu beschränken, in denen sie vermietet werden dürfen.

Der deutsche Hotelverband IHA sprach hinsichtlich der EU-Richtlinien von einem gegenwärtigen rechtlichen Vakuum, das auf Kosten von Verbrauchern, Bewohnern und Steuerzahlern gehe sowie den Wettbewerb zu Ungunsten der stark regulierten Hotelbranche verzerre. „Wir hoffen, dass Brüssel gleiches Maß anwendet sowohl für den sichtbaren Teil des Beherbergungsmarkts als auch für den grauen und zum Teil schwarzen Bereich“, ließ sich Hauptgeschäftsführer Markus Luthe zitieren.

Unternehmen der Sharing-Economy sehen sich in europäischen Städten einschränkenden Maßnahmen bis hin zu vollständigen Verboten ausgesetzt, nachdem die Vertreter etablierter Branchen sich lautstark über unfairen Wettbewerb beschwerten. So trat in Berlin ein Zweckentfremdungsgesetz in Kraft, das die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen an Touristen untersagt und damit insbesondere Anbieter trifft, die ihre Wohnungen über Airbnb anbieten.

HIGHLIGHT

Samsung Galaxy TabPro S im Test

Mit einem Gewicht von nur 693 Gramm gehört das Samsung Galaxy TabPro S zu den Leichtgewichten unter den 12-Zoll-Windows-Tablets. Hervorzuheben ist auch das verwendete Super AMOLED-Display: Es liefert einen hervorragenden Schwarzwert und einen sehr hohen Kontrast. Die Farbdarstellung ist exzellent

Airbnb (kurz für Airbedandbreakfest, also etwa „Luftmatratze und Frühstück“) vermietet nicht selbst, sondern vermittelt lediglich Zimmer, Wohnungen, Häuser und andere Immobilienobjekte. Airbnb weigerte sich auch nach Inkrafttreten des Gesetzes, die Adressen seiner Anbieter in Berlin offenzulegen, da es die Privatsphäre und Daten seiner Nutzer schützen wolle. Andere Online-Plattformen wollen ihr Geschäftsmodell mit juristischen Mitteln verteidigen. Am 8. Juni wird das Verwaltungsgericht Berlin-Mitte über eingereichte Klagen verhandeln.

Ähnlich sieht es bei Uber aus, das sich nicht als Beförderungsdienst sieht, sondern nur als Fahrdienstvermittler, der als digitaler Service Fahrer und Passagiere verbindet. Später in diesem Jahr steht eine Entscheidung des höchsten EU-Gerichts zur Frage an, ob Uber ein digitaler Service ist oder ein Transportunternehmen, das an striktere Regeln etwa hinsichtlich Fahrerqualifikation und Versicherung gebunden ist.

Schon im letzten Jahr trat Uber den Rückzug aus Deutschland an und stellte seinen Dienst in mehreren Großstädten offiziell ein. „Wir mussten erkennen, wie aufwendig es unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen in manchen Städten ist, ein Produkt zu entwickeln, das unserem Anspruch gerecht wird“, erklärte Deutschlandchef Christian Freese dazu. „Insbesondere die Unsicherheiten und Ermessensspielräume auf lokaler Ebene haben wir unterschätzt.“

Tipp: Kennen Sie die berühmtesten Hacker? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Themenseiten: Airbnb, App, E-Commerce, Europa, European Commission, Politik, Uber

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

5 Kommentare zu EU: Mitgliedsländer sollen Uber und Airbnb nicht verbieten

Kommentar hinzufügen
  • Am 2. Juni 2016 um 22:00 von Paul

    Wieso müssen sich auch die Politiker in Europa in alles einmischen das geht die nichts an wer wie Geschäfte macht. Ich lebe in Mexiko und nutze beide dienste oft und gerne vor allem auf Uber möchte ich nicht verzichten müssen.

    • Am 2. Juni 2016 um 23:41 von PeerH

      Viel Spaß in Mexiko, aber hier in good ol‘ Europe haben die Arbeitnehmer noch Rechte, und es gibt tatsächlich Gesetze, die die Regierungen und die EU auch durchzusetzen in der Lage sind.

      In einigen Regionen Mexikos scheint mir das nicht immer der Fall zu sein, und insbesondere die Rechte der Arbeitnehmer scheinen ehrr den Märkten des Kapitalismus unterworfen zu sein – jenseits der Gesetze.

      Kurz: Es ist richtig, dass Uber gemaßregelt wird.

  • Am 2. Juni 2016 um 7:48 von hugo

    Wieso will Airbnb seine Anbieter nicht den Behörden melden? Jeder der regelmäßig Geschäfte tätigt und dafür Geld verlangt muss sich registrieren, Steuer, Versicherung, eventuell kommt man drauf das jemand günstige Sozialwohnungen (die der Steuerzahler subventioniert) vermietet u.s.w. Wenn sich jemand verstecken will und sich nicht zu seinen Geschäften bekennt, der hat was zu verbergen und daher sind solche Geschäftsmodelle genau zu prüfen bevor man sowas allgemein freigibt. Jede andere reguläre Pension hat Auflagen die man auch von Airbnbvermietern verlangen kann.

  • Am 2. Juni 2016 um 7:34 von hugo

    Bevor nicht alle wichtigen Aspekte geklärt sind sollte man solche Geschäftsmodelle nicht einfach zulassen. Siehe Amazon und Gewerkschaftsstreit. Solche „Taxiunternehmen“ öffnen Tür und Tor für Schwarzarbeit, Lohndumping u.s.w. Und diese Art von Beförderung steht nur den Menschen zur Verfügung die Internet haben und verstehen. Was ist mit all den Menschen ohne Internet wenn die bisherigen Taxiunternehmen dadurch verschwinden, wer kümmert sich um diese Menschen, die auch oft körperlich etwas eingeschränkt sind?

    • Am 3. Juni 2016 um 3:04 von Judas Ischias

      Schwarzarbeit und Lohndumping gibt es gerade auch im Taxigewerbe, da braucht es nicht Uber.
      In meinem erweiterten Bekanntenkreis sind 3 Männer,
      die schon seit Jahrzehnten immer mal ein paar Euro zusätzlich als Taxifahrer verdienen. SCHWARZ.
      Und ab und an zusätzlich noch eine „Sackfahrt“ machen.
      Da wird wird auf Nachfrage oder bei Stammkunden das Taxameter ausgelassen.
      Und ich bin ganz sicher, Taxis mit Taxifahrern wird es erst nicht mehr geben, wenn es mal irgendwann „echte“ selbstfahrende Autos gibt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *