EU-Kartellbeschwerde wegen Googles Bildersuche eingereicht

Die Bildagentur Getty Images wirft dem Internetkonzern die Begünstigung von Urheberrechtsverletzungen vor. Seine Bildersuche erlaube den Download geschützer Bilder von fremden Websites. Indem es diese Fotos in hoher Auflösung im Vollbildmodus anzeige, trete Google zudem als Publisher auf.

Google droht weiterer Ärger mit den Kartellbehörden. Die Bildagentur Getty Images hat bei der EU eine Beschwerde wegen der Bildersuche des Internetkonzerns eingereicht, weil sie ihrer Ansicht nach Urheberrechtsverletzungen begünstigt. Seine Praktiken hätten negativen Einfluss auf den Datenverkehr der Quellseiten und damit auf die Einnahmen der Fotografen, heißt es in einer Pressemitteilung.

Ergebnisliste der Suche nach "Getty Images" in Googles Bildersuche (Screenshot: ZDNet.de)Ergebnisliste der Suche nach „Getty Images“ in Googles Bildersuche (Screenshot: ZDNet.de)Nach der Betrachtung eines Bildes bei Google bestehe für Nutzer wenig Anreiz, dieses noch einmal auf der Seite aufzurufen, die dafür die Lizenz erworben habe und auf der es veröffentlicht wurde, begründete Getty Images sein Vorgehen im Vorfeld der Beschwerde gegenüber dem US-Magazin Time. Das gelte insbesondere seit 2013, seitdem Googles Bildersuche auch hochauflösende Fotos anzeige. Zuvor waren dort nur kleine Vorschaubilder zu finden.

Außerdem stört sich Getty Images daran, dass Google über seine Bildersuche von fremden Websites stammende Bilder indirekt zum Download verfügbar macht. Damit „leistet es auch Piraterie Vorschub, was in zahlreichen Urheberrechtsverletzungen resultiert und Nutzer zu Gelegenheitsraubkopierern macht“, so die Bildagentur.

„Getty Images vertritt über 200.000 Fotojournalisten, Content-Ersteller und Künstler aus aller Welt, die sich darauf verlassen, das wir sie für ihre Leistungen angemessen vergüten können“, sagte Yoko Miyashita, Leiterin der Rechtsabteilung bei Getty Images. „Googles Verhalten wirkt sich nicht nur negativ auf die von uns Vertretenen aus, sondern auch auf das Leben und die Existenzgrundlage von Künstlern weltweit, jetzt und in Zukunft.“

Aus diesem Grund fordere man die Europäische Kommission ebenso wie Regulierungsbehörden in anderen Teilen der Welt auf, Googles Praktiken zu untersuchen. Man wolle erreichen, dass sich der Internetkonzern bei der Suche darauf beschränke, Suchergebnisse anzuzeigen und nicht die Suche soweit ausbaue, dass sie Angebote von Verlagen ersetze.

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Erst vor wenigen Tagen hatte News Corp, zu dem auch das Wall Street Journal gehört, bei der EU-Kommission eine formelle Kartellbeschwerde gegen Google eingereicht. Darin wirft das Medienunternehmen dem Internetkonzern vor, seine Marktmacht bei der Nachrichtensuche zu missbrauchen.

Außerdem beschäftigen sich die EU-Kartellwächter bereits mit einer Kartellklage gegen Google wegen dessen Praktiken bei Android. „Unsere bisherigen Ermittlungen lassen darauf schließen, dass Google durch sein Verhalten den Verbrauchern eine größere Auswahl an mobilen Anwendungen und Dienstleistungen vorenthält, Innovationen anderer Unternehmen bremst und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt“, hatte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager dazu erklärt. Google-Chefjustiziar Kent Walker hatte in seiner Antwort darauf die Vereinbarungen des Konzerns mit den Android-Partnern als „vollkommen freiwillig“ bezeichnet. Jeder Hersteller könne entscheiden, ob er die Google-Apps und Anwendungen anderer Anbieter vorinstalliere. Als Beispiele führte der Jurist Apps von Microsoft, Facebook, Amazon und Mobilfunkprovidern an.

[mit Material von Peter Marwan, silicon.de]

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1 Kommentar zu EU-Kartellbeschwerde wegen Googles Bildersuche eingereicht

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  • Am 27. April 2016 um 15:00 von Ein Werner ein Wort

    Ich möchte, das mein Krams gefunden und gezeigt wird. Wer das nicht will kann sich ja bei google abmelden, dann gibt es auch keinen Unsinn mehr, der das Sucherlebnis beeinträchtigen könnte.
    Im übrigen will hier nur ein Monopolist einem anderen eins auswischen.
    Immerhin kann man seinen Kram auch auf io.ua unters Volk bringen. Und verkaufen geht auch.
    Google sollte also ganz einfach
    a) auslisten
    b) hashgleiches Material wie von den ausgelisteten Quellen ebenfalls nicht darstellen
    c) damit sind alle glücklich und die Werner’sche Story mit den Taucherwitzen bewahrheitet sich – o weh, jetzt habe ich Brösels Werk verzerrend dargestellt, hoffentlich bekomme ich keine Ärger von ihm.

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