Urteil: E-Plus darf unbegrenzten Datentarif nicht extrem drosseln

Der Tarif "allnet Flat Base all-in" versprach "unbegrenztes Datenvolumen", sah aber schon nach monatlich 500 MByte eine auf 56 KBit/s reduzierte Geschwindigkeit vor. Das Landgericht Potsdam sieht darin eine praktisch auf null reduzierte Leistung. Mit dem Begriff Datenvolumen verbinde sich eine dem heutigen Nutzungsverhalten entsprechende hohe Geschwindigkeit.

Das Landgericht Potsdam hat entschieden, dass E-Plus einen mit „unbegrenztem Datenvolumen“ angebotenen Mobilfunktarif nicht drastisch einschränken darf, wenn ein Limit überschritten ist. Es erklärte damit eine Vertragsklausel für den Tarif „Allnet Flat Base all-in“ für ungültig, die schon nach einem monatlich verbrauchten Volumen von 500 MByte eine auf nur noch 56 KBit/s reduzierte Übertragungsgeschwindigkeit vorsieht.

Mobiles Internet (Bild: Shutterstock/Peshkova)

Das komme einer praktisch auf null reduzierten Leistung gleich, entschied die 2. Zivilkammer des Landgerichts und gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen den Mobilfunkanbieter statt. Die strittige Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteiligt demnach die Vertragspartner so unangemessen, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

Die Reduzierung von zuvor maximal 21,6 MBit/s auf die GPRS-Geschwindigkeit von nur noch 56 KBit/s entspricht einer Drosselung auf das 0,002-Fache der beschriebenen Highspeed-Geschwindigkeit und ist damit 500-mal langsamer als diese, rechneten die Richter dem beklagten Unternehmen vor. In der Urteilsbegründung verwiesen sie nicht nur auf das, was Verkehrskreisen bekannt ist, sondern auch auf Erkenntnisse aus eigener Erfahrung.

Die Kammer kam in ihrem Urteil (PDF) zu dem Schluss, dass eine Drosselung der Geschwindigkeit um das 500-Fache quasi eine „Nicht-zur-Verfügung-Stellung der Internetnutzung“ bedeutet. Schließlich sei es heutzutage selbstverständlich, auch über mobile Internetzugänge große Datenmengen zu benötigen für die Übertragung von Videos, Fotos sowie Musik, die Nutzung von Apps, die Kommunikation mit Messengern wie WhatsApp sowie den Zugriff auf Soziale Netze wie Facebook und Instagram. Daran seien auch die Erwartungen an eine zumutbare und zweckentsprechende Geschwindigkeit zu messen, wenn von „Datenvolumen unbegrenzt“ die Rede ist. Mit dem Begriff „Datenvolumen“ verbinde sich eine dem heutigen Nutzungsverhalten entsprechende hohe Datenaustauschgeschwindigkeit.

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„Das Internet kann bei diesem Schneckentempo praktisch nicht mehr genutzt werden“, brachte es VZBV-Rechtsreferent Heiko Dünkel auf den Punkt. „Für viele Kunden ist die Datengeschwindigkeit ausschlaggebend, um zum Beispiel Nachrichten- und Musikstreamingdienste zu nutzen oder über soziale Netzwerke zu kommunizieren.“

Das Gericht verwarf außerdem eine weitere Klausel, mit der sich E-Plus herausnahm, die Nutzung des Mobilfunkanschlusses für Auslandstelefonate und kostenpflichtige Servicerufnummern nach eigenem Ermessen abzulehnen – trotz eingeschränktem Leistungsspektrum sollte der Auftrag dieser Kunden aber gültig bleiben. Damit wäre der Verbraucher jedoch zwei Jahre lang an einen Vertrag gebunden, heißt es in der Entscheidung, den er so möglicherweise nicht abgeschlossen hätte.

Update von 18.15 Uhr: E-Plus hat inzwischen darauf hingewiesen, dass der Gegenstand der Klage längst nicht mehr aktuell sei. Die beanstandete Darstellung einer „Allnet Flat Base all-in“ in Kombination mit der Angabe „Datenvolumen unbegrenzt, davon monatliches Highspeed-Volumen (max. 21 Mbit/s) 500 MB (danach GPRS-Speed mit 56 Kbit/s)“ stamme ursprünglich aus dem August 2013 und sei – unabhängig von diesem Verfahren – schon seit Längerem bei den Tarifen von Base nicht mehr zu finden. Auch die vom VZBV kritisierte Vertragsklausel, die E-Plus berechtigt, bei Neukunden in den ersten Monaten nach Abschluss eines Laufzeitvertrages keine Nutzung von Roaming zuzulassen, sei bereits seit einem Jahr nicht mehr Vertragsbestandteil.

Themenseiten: Breitband-Drosselung, E-Plus, Gerichtsurteil, Mobilfunk, Telekommunikation, Verbraucherschutz

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8 Kommentare zu Urteil: E-Plus darf unbegrenzten Datentarif nicht extrem drosseln

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  • Am 27. Februar 2016 um 10:17 von marcel

    Habe extra aus diesem Grund eine 5 GB Erweiterung gekauft wo ich 2 Jahre lang dran gebunden bin und diese auch nicht kündigen kann zahle schon seit 2013 15 Euro mehr für meinen Base All in Vertrag

    Meint ihr ich kann versuchen da etwas zurück zu fordern? Sind ja immerhin 480 Euro die ich für eine Flatrate bezahlt die ich eigentlich ja gar nicht brauchte

    • Am 27. Februar 2016 um 14:02 von Judas Ischias

      Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass da auch nur 1 Cent zu holen ist.
      Vertrag wurde doch ganz bewusst abgeschlossen.
      Vielleicht hilft ein Anruf bei der Kundenbetreuung, wenn man in netter und freundlicher Form sein Problem schildert?
      Und beim nächsten Vertragsabschluss lieber noch eine Nacht drüber schlafen und sich im Freundes/Bekanntenkreis mal umhören.
      Oder bei der Verbraucherzentrale. Selbst wenn da ein paar Euro fällig werden sollten, wäre aber trotzdem erheblich günstiger gewesen.

  • Am 6. Februar 2016 um 10:50 von Judas Ischias

    Der Prozess hat doch nicht wirklich was zum Vorteil der Kunden gebracht.
    1. Dieser Tarif war aus dem Jahr 2013 und existiert schon gar nicht mehr.
    2. Verändert man einfach in den AGB ein paar Worte oder Sätze, sind die Anbieter schon wieder glücklich und der Kunde weiter der Gelackmeierte.
    Außerdem ging es nur um einen Vertrag von Base.
    Da wären doch die anderen Anbieter und Angebote gar nicht von betroffen.
    Diese Argumente würden garantiert bei der nächsten Klage kommen.
    Kann mich noch eine Klage erinnern, da ging es darum das Restguthaben auszuzahlen.
    Die nicht verklagten Anbieter hat das Urteil überhaupt nicht interessiert, da es nur einen bestimmten Anbieter und ein bestimmtes Angebot betraf.
    Es muss eben für jeden neuen Fall auf’s Neue geklagt werden, war die Meinung der befragten Anbieter, denn das hat ja mit uns nichts zu tun.
    Außerdem finde ich, dass GPRS-Speed mit 56kbit/s noch sehr gut ist, falls er denn erreicht wird.
    Bei meinem XDA-Orbit kam ich damit ganz gut zurecht.
    Wenn das Datenvolumen von 3 GB für mein Tablet verbraucht ist, wird auf GPRS-Geschwindigkeit reduziert. Aber auf NUR maximal 16 kbit/s.
    Da geht dann wirklich überhaupt nichts mehr.
    Kann man so etwas überhaupt noch als Geschwindigkeit oder Speed bezeichnen?

    • Am 6. Februar 2016 um 14:27 von I. Bissig

      Das Problem ist einfach: ohne Kläger kein Richter. Ergo: klagen, wenn man was ändern will.
      Das ist nicht ganz so einfach wie Tonnen abschätziger Kommentare über Apple-Lemminge und Apple-Fanboys zu schreiben, macht aber mehr Sinn und bringt vielleicht mehr Befriedigung?

      • Am 6. Februar 2016 um 17:38 von Judas Ischias

        Also ich habe da nicht im geringsten ein Problem mit.
        Ich gehöre zu den Leuten die sich die Arbeit machen, um die AGB auch zu lesen.
        Deshalb wusste ich auch worauf ich mich da einlasse.
        Ich komme da schon nur ganz, ganz selten mal an die Grenzen, weil ich auch noch jeweils zwei SIM für 3,99 Euro, mit je einem GB LTE, ohne Datenautomatik, mit 50 SMS und 50 Minuten, zum telefonieren habe, und diese notfalls als Hot Spot benutzen kann.
        Wieso sollte ICH da klagen wollen/müssen?
        Ging mir eigentlich nur darum mal aufzuzeigen, dass 56 kbit gar nicht so schlimm ist, denn da ist noch sehr viel möglich.
        Wenn man natürlich YouTube schauen will, oder Filme, dann ist das natürlich nix.
        Und stimmt. Es macht Sinn und gibt Befriedigung, wenn man diverse Halbwahrheiten, bis zu kompletten Lügen und verdrehen von Tatsachen, mal widersprechen tut, und diese nicht so einfach stehen lässt.
        Denn von Dir kommt ja auch nix, also versuche ich Leuten wie PeerH mal den Spiegel vorzuhalten, obwohl das doch eigentlich zwecklos ist.
        Aber soll man deshalb solch ein Geschreibsel unwidersprochen stehen lassen?

    • Am 7. Februar 2016 um 22:04 von Thomas

      Selbst wenn es zur Zeit für den Kunden keinen Vorteil bringt, so muss es doch mal gesagt bzw. festgestellt werden, das es so nicht geht. In vielen europäischen Ländern gibt es brauchbare Tarife mit 30 oder 50 GByte oder auch echte Flatrates ohne Drossel. Und nicht wie bei uns, wo nur die Werbeversprechen unbegrenzt sind.

      • Am 8. Februar 2016 um 1:32 von Judas Ischias

        @Thomas,
        Du hast vom Sinn her zwar absolut recht, dass es so nicht geht, es aber die Anbieter wohl herzlich wenig interessiert.
        Seit etlichen Jahren habe ich sehr oft neidvoll nach Österreich geschaut, wie günstig da die Angebote waren.
        Die sind auch jetzt noch sehr günstig, obwohl seit der Zeit, wo es einen Anbieter weniger gibt, die Preise schon ganz ordentlich angezogen sind.
        Und auch hier ist es nicht von Vorteil, dass nur 3 Mobilfunkanbieter auf dem Markt sind.
        Bei den Providern sah es am Anfang noch sehr nach aufmischen des Marktes aus, dies relativiert sich nach meinen Eindrücken auch immer mehr.
        Ich sehe das an meinem WinSim von Drillisch. Da wird mittlerweile ganz schön an der Preisschraube gedreht.
        Ich bezahle im Monat 3,99 Euro. Mit 50 Minuten zum telefonieren und 50 SMS. Dazu ein GB mit LTE und ohne Datenautomatik, gab es in einer Aktion bei Amazon für 4,44 Euro.
        Mittlerweile kostet alleine das freischalten der SIM, knapp 30 Euro,
        und gesehen habe ich diesen Tarif schon mehrfach für 5,99 Euro, dazu die Datenautomatik.
        Solange nicht wenigstens noch 2 Mobilfunkanbieter mehr auf dem Markt sind, wird der Kunde weiter nichts zu lachen haben.

  • Am 5. Februar 2016 um 20:16 von Thomas

    Das Urteil ist nachvollziehbar und zu begrüßen. Die jetzigen mobilen Flatrates verdienen ihren Namen nicht und lassen nur eine sehr begrengte mobile Nutzung des Internet zu.

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