Bundestag stimmt einstimmig für Ende des Routerzwangs

Das Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten tritt in sechs Monaten in Kraft. Dann können Endkunden frei wählen, welche Telekommunikationsendeinrichtung hinter dem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen wird.

Der deutsche Bundestag hat gestern Abend einstimmig den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten (18/6280) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/6575) angenommen. Endkunden können also wählen, welche Telekommunikationsendeinrichtung hinter dem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen wird. Damit setzt die Regierung einen bereits vor zwei Jahren im Rahmen der damaligen Koalitionsverhandlungen getätigten Beschluss um.

Bundestag beschließt einstimmig die Abschaffung des Routerzwangs (Bild: Lancom)Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dürfen den Anschluss der Telekommunikationseinrichtungen nicht verweigern und auch keine Endeinrichtung für den Anschluss zwingend vorschreiben. Zudem muss der Anbieter die notwendigen Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss der Endeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste dem Teilnehmer in Textform unaufgefordert und kostenlos bei Vertragsabschluss zur Verfügung stellen. Letzteres hatten die Anbieter zum Ärger vieler Kunden verweigert, sodass der Einsatz eines alternativen Routers nicht möglich war. Zahlreiche Beschwerden bei der Bundesnetzagentur blieben ohne Folgen, da die Behörde mangels gesetzlicher Grundlagen bisher nicht einschreiten konnte.

Die Praxis einiger Netzbetreiber, ausschließlich den von ihnen vorgesehenen Router am Breitbandanschluss des Anwenders zuzulassen, ist künftig nicht mehr zulässig, weil sie die freie Endgeräteauswahl der Endkunden ausschließt. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Ziel des Gesetzes ist es auch, Wettbewerbsbehinderungen abzubauen und Impulse für einen intensiveren Wettbewerb zu setzen. Allerdings tritt das Gesetz erst sechs Monate nach seiner Verkündung in Kraft. Dies wird mit technischen und administrativen Vorkehrungen bei den betroffenen Unternehmen begründet.

Widerstand gegen das Gesetz hatte zuletzt der Bundesrat geäußert. In einer Stellungnahme forderte er, „im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telefonnetz […] die Festlegung weitergehender Anforderungen erforderlich ist […] und ob die Definition des Endpunkts des öffentlichen Telefonnetzes als passiver Netzabschlusspunkt […] an die technischen Gegebenheiten von Fibre-to-the-Home-Netzen sowie von Kabelnetzen angepasst ist oder ob die Definition entsprechend erweitert werden muss.“

Es könnte also sein, dass der Bundesrat das nun beschlossene Gesetz noch verzögert, indem er Nachbesserungen fordert. Verhindern kann die Länderkammer das Gesetz allerdings nicht. Wenn es in einem möglichen Vermittlungsausschuss keine Einigung gibt, kann der Bundesrat vom Bundestag überstimmt werden.

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2 Kommentare zu Bundestag stimmt einstimmig für Ende des Routerzwangs

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  • Am 6. November 2015 um 12:34 von Routerzwangverweigerer

    Ich selbst war aus freier Entscheidung nie Kunde bei einem Anbieter, der mir seinen Router freundlicherweise überlassen wollte.
    Und wenn die übrigen Internetnutzer das schon immer genauso gehandhabt hätten, dann wäre der Routerzwang schon lange vom Tisch,
    weil diejenigen Anbieter einfach mangels Kunden weggestorben wären. Oder sie hätten den Routerzwang schleunigst und freiwillig aufgegeben.
    Als Kunde hat man es immer in der Hand, gewisse Dinge zu steuern. Aber wenn fast keiner mitmacht, dann geht es halt nicht.
    Die Lösung mit dem Gesetzentwurf ist nun zwar auch ok, dauert(e) aber einfach zu lange.
    Und bei meinem letzten Routerdefekt war ich sage und schreibe 30 Minuten ohne Internet, danach war das nächste Gerät im Einsatz.
    Ich wünsche allen Zwangsrouternutzern jedenfalls viel Spass für den Fall, dass ihnen mal der Router wegbricht.

  • Am 6. November 2015 um 11:31 von MikDD

    wer ein mal nach Gerätedefekt auf seinen neuen Router z.B. von Kabel Deutschland/Vodafone warten durfte (und das auch noch bei einem BusinessAnschluß), der weiß warum es überfällig war, diesen Schwachsinn zu beenden!

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