Zweifel an der Abschaffung des Routerzwangs

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) kritisiert die Stellungnahme des Bundesrats zu einem bereits vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf, der die Abschaffung des Routerzwangs bringen soll. Der Bundesrat fordert "im weiteren Gesetzgebungsverfahren" Klarheit in Sachen Netzabschlusspunkt.

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) drängt auf eine baldige Verabschiedung des vom Bundeskabinett im Frühjahr verabschiedeten Entwurfs zur Abschaffung des Routerzwangs. Der Verband kritisiert die vom Bundesrat vorliegende Stellungnahme zu der offiziell als „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ bezeichneten Gesetzesvorlage.

Darin fordert der Bundesrat, „im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telefonnetz […] die Festlegung weitergehender Anforderungen erforderlich ist. […] und ob die Definition des Endpunkts des öffentlichen Telefonnetzes als passiver Netzabschlusspunkt […] an die technischen Gegebenheiten von Fibre-to-the-Home-Netzen sowie von Kabelnetzen angepasst ist oder ob die Definition entsprechend erweitert werden muss.“

Der Routerzwang soll per Gesetz abgeschafft werden (Bild: Lancom)

Die Definition des Netzabschlusspunktes hatte man in der Branche mit dem Entwurf des Bundeskabinetts für geklärt gehalten. Die Gesetzesvorlage war nicht nur aber auch beim BITMi auf Zustimmung gestoßen, erlaube er doch Endkunden eine freie Auswahl ihrer Router und beende den Routerzwang, mit dem Telefongesellschaften ihren Kunden vorschreiben konnten, welches Produkt sie zu verwenden haben.

„Die Praxis des Routerzwangs schadet dem Wettbewerb und damit vor allem mittelständischen Unternehmen“, so BITMi-Präsident Oliver Grün. „Die Vergangenheit hat gezeigt, dass häufig Firmware-Updates nicht nachgeliefert wurden und deshalb mehrere hunderttausend Router Sicherheitslücken aufwiesen.“

Der BITMi hoffe nun auf eine baldige Verabschiedung der Gesetzesvorlage  ohne Veränderungen. „Sollte das Gesetz jetzt im Vermittlungsausschuss aufgeweicht oder verschleppt werden, geht das zu Lasten der Allgemeinheit“, erklärte Grün weiter.

LANCOM Systems, Ralf Koenzen (Foto: Martin Rottenkolber)Für Lancom-Geschäftsführer Koenzen haben offenbar die Vertreter der Kabel- und Glasfasernetzbetreiber ganze Arbeit geleistet und zumindest kleine Zweifel am Gesetzentwurf säen können, der ja auch die Endgerätefreiheit für diese bislang abgeschotteten Netze bringen soll (Foto: Martin Rottenkolber).

Ralf Koenzen, Geschäftsführer beim deutschen Netzwerk-Spezialisten Lancom, hat sich ebenfalls bereits mit der Stellungnahme des Bundesrats auseinandergesetzt. Er mutmaßt: „Offenbar haben die Vertreter der Kabel- und Glasfasernetzbetreiber ganze Arbeit geleistet und zumindest kleine Zweifel am Gesetzentwurf säen können, der ja auch die Endgerätefreiheit für diese bislang abgeschotteten Netze bringen soll.“

Es gelte nun, die technisch unbegründeten Zweifel im weiteren parlamentarischen Verfahren endgültig zu zerstreuen. Koenzen kann dazu auf eine breite Koalition von Mitbewerbern zurückgreifen. Bereits in der Vergangenheit hatten zahlreiche in dem Umfeld marktrelevante Hersteller, darunter neben Lancom auch AVM, Buffalo, D-Link und Draytek in offenen Briefen gemeinsam ihre Position deutlich gemacht.

Laut Koenzen gibt es „erfolgreiche Gegenbeispiele aus anderen Ländern, in denen schon heute Kabelmodems und Glasfaser-Router frei beschafft und angeschlossen werden können“. Dennoch bestünden die deutschen Interessensverbände der Kabel- und Glasfasernetzbetreiber darauf, dass die Endgerätefreiheit ihre Netze störe und die Neudefinition des Netzabschlusspunktes als „passiv“ für sie nicht gelten könne.

Doch nicht überall wird der Vorbehalt des Bundesrats so kategorisch zurückgewiesen. Ein Sprecher des BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. gibt auf Anfrage von ITespresso zu bedenken, dass zumindest in Bezug auf FTTH (Fiber-to-the-Home) dem Gesetzesentwurf eine Präzisierung in puncto Netzabschlusspunkt fehle. „Der Router, der an das eigentliche Netzabschlussgerät (ONT – Optical Network Termination) angeschlossen wird, soll auch nach unserem Dafürhalten frei gewählt werden können. Damit dies möglich wird, muss der ONT indes noch zum aktiven Netz gehören, da er in der Regel mehrere Teilnehmer gleichzeitig versorgt, er zum Glasfasernetz kompatibel sein muss und nicht zuletzt für Endkunden im freien Handel in der Regel nicht erhältlich ist.“

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM) weist zudem darauf hin, dass das Gesetz durch den Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist – also auch gegen dessen Willen verabschidet werden kann. Auf Anfrage von ITespresso erklärt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner zudem: „Es sollten nur hochwertige Router und keine Billigprodukte verwendet werden dürfen. Bei so sensiblen technischen Bauteilen wie Routern muss die technische Kompatibilität gesichert sein muss – gerade auch in Zeiten von Vectoring. Vectoring und Bandbreiten dürfen dadurch nicht gestört beziehungsweise negativ beeinträchtigt werden.“ Aus der Aussage kann man entnehemen, dass er dem nun geäußerten Prüfungswunsch des Bundesrates zumindest nicht vollkommen ablehnend gegenübersteht und in Teilen – wie auch der BREKO – kleine Nachbesserungen begrüßen würde.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso]

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