GEMA will für eingebettete Youtube-Videos Gebühren verlangen

Damit schließt sie sich einer Forderung der österreichischen Verwertungsgesellschaft AKM an. Laut GEMA sollte Embedded Code im Gegensatz zu einfachen Hyperlinks lizenziert werden, weil dabei nicht eindeutig erkennbar sei, dass die Datei von einer anderen Seite stamme.

Die Verwertungsgesellschaft GEMA spricht sich für Lizenzgebühren für in Webseiten oder sozialen Netzen eingebettete Videos aus, die urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Das gilt beispielsweise für zahlreiche Clips auf Videoplattformen wie Youtube oder Vimeo.

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Die Forderung der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte steht im Zusammenhang mit der von der EU-Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation von Interessenvertretern zum europäischen Urheberrecht. Deren Ziel ist es, „Input von allen Interessenvertretern zur Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht zu sammeln“. Gesucht werden Beiträge „von Konsumenten, Nutzern, Autoren, Darstellern, Verlagen, Produzenten, Rundfunkunternehmen, Vermittlern, Verteilern und anderen Dienstleistern, Verwertungsgesellschaften, öffentlichen Behörden und Mitgliedstaaten“. Die Einsendefrist wurde bis zum 5. März verlängert.

In diesem Rahmen hatte sich schon die österreichische Verwertungsgesellschaft AKM für eine Vergütungspflicht für eingebettete Online-Videos stark gemacht. Sie versandte vorausgefüllte Fragebögen der EU-Kommission an seine rund 20.000 Mitglieder. In einer vorformulierten Antwort forderte sie darin einen „angemessenen Ausgleich“ für Musikvideos, die „in fremde Websites eingebettet“ werden.

Gegenüber Netzpolitik.org erklärte nun eine GEMA-Sprecherin: „Wir sehen das wie die AKM. Im Gegensatz zu einfachen Hyperlinks, die für uns keine relevante Nutzungshandlung darstellen, sollte Embedded Content lizenziert werden. Denn hier ist für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt.“

Die Frage, ob das Einbetten auf anderen Internetseiten öffentlich zugänglicher geschützter Inhalte in die eigene Website mittels des sogenannten Framing einen Urheberrechtsverstoß darstellt, beschäftigt aktuell auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Unter Framing versteht man das Einbinden von Multimediainhalten in eine Webseite, indem diese durch einen elektronischen Verweis vom Ursprungsort abgerufen und in einem Rahmen (Frame) auf der eigenen Seite wiedergegeben werden. Bekanntestes Beispiel dafür sind Youtube-Videos.

Sollte der EuGH das Einbinden fremder Inhalte mittels Framing tatsächlich als Urheberrechtsverletzung bewerten, könnte auf die Nutzer sozialer Netze eine Abmahnwelle zukommen. Denn allein auf Facebook werden täglich tausende Youtube-Videos auf diese Art weiterverbreitet.

Die Piratenpartei hat den Vorschlag der GEMA kritisiert. Bruno Kramm, Themenbeauftragter für Urheberrecht und Listenkandidat für die Piratenpartei Deutschland zur Europawahl, erklärt dazu: „Jetzt hat die GEMA die Blogger- und Netzszene als neue Melkkuh entdeckt. Dass die GEMA Lizenzen für die Einbettung von YouTube-Videos und audiovisuellen Medien, die über andere Anbieter gestreamt werden, nehmen möchte, ist schon ein starkes Stück. So wird nämlich jedes Forum, Blog, Website und Profil in den sozialen Netzwerken allein dafür finanziell bestraft, dass es – wenn auch mit der Einbettung visuell angezeigt – auf ein Video weiterleitet, was weiterhin auf der Videoplattform – wie YouTube – liegt. Denn um mehr geht es nicht. Es ist kaum zu übersehen, dass hier das unselige Leistungsschutzrecht für Presseverleger, das letztes Jahr von CDU, FDP und SPD trotz großen Widerstands aus der Zivilgesellschaft durchgepeitscht wurde, Pate gestanden hat. Als wäre alles nicht schon schlimm genug, müssen wir davon ausgehen, dass das Vorgehen der GEMA nicht nur für Internetnutzer in Deutschland, sondern in ganz Europa, kostspielig werden wird. Denn aktuell wird auf europäischer Ebene eine EU-Richtlinie verhandelt, die europaweite Lizenzierungen ermöglichen soll. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die GEMA damit im Grunde auch gleich alle Blogger europaweit abkassieren kann.“

Themenseiten: GEMA, Leistungsschutzrecht, Streaming, Urheberrecht, Video, Youtube

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12 Kommentare zu GEMA will für eingebettete Youtube-Videos Gebühren verlangen

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  • Am 24. Oktober 2014 um 20:18 von GEZahlt

    Ich meine gehört zu haben die GEZ wolle in einem nächsten Schritt auch die nur auszugsweise digitale Verbreitung des Korans gebührenpflichtig machen. Wie sehen das denn die Moslems unter uns?

  • Am 8. Februar 2014 um 23:08 von LostinRam

    Wendet man die Vorgehensweise der GEMA einmal auf andere Bereiche an, sehe es etwa so aus: Wenn Minderjährige Alkohol trinken, werden nur die Minderjährigen bestraft, aber nicht der Wirt der es ausschenkt. Der Drogenkonsument wird bestraft, aber nicht der Dealer. In der Gaststätte bekommen alle Gäste Brechdurchfall. Der Kellner wird bestraft aber nicht der Koch. Sie fahren mit einem verkehrsuntüchtigen neugekauften Auto gegen den nächsten Baum, laut GEMA wird dann erstmal der letzte Tankwart abgemahnt. usw

  • Am 8. Februar 2014 um 14:16 von Goetz Ziemer

    Ist das nicht wieder mal so richtig niedlich?!??!?
    Es war nur eine Frage der zeit,dass die GEMA es versuchen würde!
    Ich glaube,dieses um den heissen brei Gerede können wir uns sparen.
    Wenn der GEMA was nicht passt,dann soll sie sich an die FACEBOOK-
    Betreiber wenden,aber doch nicht an unsereins!!!
    Nur ein neuer versuch von Abzocke,nicht mehr und nicht weniger.
    Die GEMA weiss das so genau wie jeder kleine Mann auf der Strasse!
    Mehr ist dazu nicht zu sagen.Hat GEMA nicht schon genug eingesackt??Die schnüffeln auch bei youtube ständig rum;ich frage mich,ob die dazu überhaupt befugt sind?? götz

  • Am 7. Februar 2014 um 8:42 von Patrik

    Die sind in meinen Augen bekloppt. youtube oder auch das radio bzw tv ist in meinen augen super werbung für die künstler. werden die gema gebühren für bsp youtube verlangen, werden auch die einnahmen sinken :DD

  • Am 7. Februar 2014 um 6:03 von Kingie

    @Fred Pesto: Der Vergleich mit dem Radio im Geschäft hinkt. Im Gegensatz zu Ihren Kunden kann sich der Besucher einer Seite entscheiden, ob das Video überhaupt abgespielt wird.

    Ich kann auch die Argumentaion der GEMA nicht nachvollziehen, man würde nicht erkennen, dass die Datei woanders bereitgestellt würde. Meines Wissen zeigt jedes eingebettete Video auch ohne abgespielt zu werden, ob es zB auf YouTube oder sonstewo gehostet wird … also zumindest bei den Streaming Anbietern.

  • Am 6. Februar 2014 um 18:04 von FVNSMedia

    Darauf haben wir schon vor langer Zeit aufmerksam gemacht:
    http://www.youtube.com/watch?v=j7AojWpdE2g

  • Am 6. Februar 2014 um 2:31 von Erz815

    Wenn die GEMA so weiter macht, wird sie der Piratenpartei doch noch in Parlament verhelfen. Oder die anderen Parteien spüren den Druck und reduzieren ihre Macht!

    • Am 6. Februar 2014 um 9:19 von Kwisaz Haderach

      Hier bereitet die GEMA Geschäftsleitung wieder mal für einen Studienfreund, der jetzt ein Anwaltsbüro hat und noch schnell sehr reich werden will die nächste Abmahnwelle (=Schutzgelderpressung) vor. Raubrittertum und Vetternwirtschaft der übelsten Sorte wird hier von der GEMA vorbereitet betrieben; und zwar schlimmer als von der Mafia. Bin gespannt, ob die beim EuGH auch das realisieren.

    • Am 6. Februar 2014 um 9:41 von owl42

      Wieso die Macht der GEMA? Das ist ja keine staatliche Veranstaltung, sondern die Interessenvertretung der Künstler, die ihr freiwillig beigetreten sind und die diese Maßnahmen mehrheitlich unterstützen. Insofern finde ich es immer sehr ulkig, wenn sich selbst manche Künstler über die GEMA beschweren, aber vermutlich wurden die Verträge über ihre Manager abgeschlossen. Wie auch immer: Das ist eine rein privatrechtliche Vereinbarung, mit der die Künstler die GEMA mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt haben; sprich: Für öffentliche Nutzung ihrer Aufnahmen auch Gelder einzunehmen. Insofern ist das alles völlig legitim, auch wenn man sich natürlich über die Preise streiten kann. Aber die Nachfrage bestimmt das Angebot.

      • Am 6. Februar 2014 um 11:52 von T800

        „Wieso die Macht der GEMA? Das ist ja keine staatliche Veranstaltung, sondern die Interessenvertretung der Künstler, die ihr freiwillig beigetreten sind und die diese Maßnahmen mehrheitlich unterstützen“

        Ganz so einfach ist es ja nun auch nicht. Wie sieht den die alternative zur GEMA aus? De facto wurde jedoch bislang jeder Versuch der Gründung einer Konkurrenzinstitution zur GEMA von Staatlicher Seite verhindert und die Eigenvertretung der Rechtsansprüche ist für einen einzelnen Künstler kaum zu bewerkstelligen.Ohne Konkurrenz kann man nicht wirklich von einer Vertragsfreiheit sprechen.
        Abgesehen davon finde ich es schon frech Geld für eingebettete Videos zu verlangen. Hier hat im Normalfall schon der Anbieter gezahlt (zB YouTube). Bedeutet das für das abspielen eines Videos dann zwei mal gezahlt werden muss!

        • Am 6. Februar 2014 um 21:35 von Fred Pesto

          Zitat:
          „Abgesehen davon finde ich es schon frech Geld für eingebettete Videos zu verlangen. Hier hat im Normalfall schon der Anbieter gezahlt (zB YouTube). Bedeutet das für das abspielen eines Videos dann zwei mal gezahlt werden muss!“
          Zitat Ende.

          Ohne Frage ist die GEMA in meinen Augen auch eine fragwürdige Gesellschaft. Nur kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen. Wenn ich in meinem Geschäft Radio laufen habe, will die GEMA gemäß Tarif R für das Vorführen (Nutzen) von Musik Geld haben. Das dass jetzt auf Videos, die in Webseiten eingebettet sind, ist danach nur logische Konsequenz.
          Beim Radio zahlt auch der Radiosender schon Geld für die Ausstrahlung.
          Aber die Künstler, die sich durch die GEMA vertreten lassen, hätten schon die Macht, Veränderungen herbeizuführen. Indem sie sich durch die GEMA nicht mehr vertreten lassen. Es besteht ja keine Verpflichtung, die Urheberrechte durch diese Firma vertreten zu lassen.

      • Am 6. Februar 2014 um 17:17 von Maik Sandmüller

        Interessenvertretung der beigetretenen Künstler?
        Die meisten durch die GEMA vertretenen Künstler können noch nicht mal innerhalb der GEMA ihre Interessen vertreten. Das liegt daran, dass unter 10% der Mitglieder über 90% Stimmrecht haben. Bei der Verteilung der finanziellen Interessen sieht das nach Abzug der enormen Kosten für die GEMA an sich auch nicht anders aus.

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