Kompromiss mit EU: Samsung will fünf Jahre keine Standardpatente mehr einklagen

Dies gilt für den europäischen Wirtschaftsraum und unter bestimmten Bedingungen. Sollten sich über 12 Monate keine Lizenzen aushandeln lassen, möchte Samsung ein Schiedsgericht in Anspruch nehmen. Die EU-Kommission bittet die Konkurrenten nun um Stellungnahmen.

Samsung hat der Europäischen Union ein Angebot gemacht, um eine Verurteilung im Kartellverfahren zu vermeiden. Es will fünf Jahre lang unter bestimmten Bedingungen auf Klagen bezüglich standardrelevanter Patente verzichten, die es durch Konkurrenten verletzt glaubt.

EU-Flagge

Zu den Bedingungen zählen 12 Monate Zeit für Verhandlungen. Wenn in diesem Zeitrahmen keine Einigung erzielt wurde, möchte Samsung die Option haben, ein Schiedsgericht in Anspruch zu nehmen. Betroffen wären der EU-Kommission zufolge nur Patente rund um Mobilkommunikation und Techniken von Mobilprodukten: Smartphones und Tablets.

Samsung war im Januar 2012 in den Fokus der EU-Wettbewerbskommission gerückt, nachdem es mehrere Verfahren gegen Apple angestrengt hatte. Dessen Produkte verletzten angeblich seine standardrelevanten Patente. Allerdings hat sich Samsung wie jeder Patentinhaber verpflichtet, jene Patente, die Teil von Branchenstandards sind, zu fairen, vernünftigen und nicht diskriminierenden Bedingungen (FRAND) zu lizenzieren.

iPhone und Samsung-Smartphone - zum Verwechseln ähnlich?

Bis Dezember 2012 hatte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia die Ansicht gewonnen, dass Samsungs Prozesse gegen Konkurrenten gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Ihm zufolge handelt es sich um „einen Missbrauch einer dominanten Marktposition“. Samsung halte sich außerdem nicht an seine Selbstverpflichtungen gegenüber dem European Telecommunications Standards Institute (ETSI) von 1998.

Zu Samsungs Kompromissangebot führt die EU nun einen sogenannten Markttest durch. Sie fordert „interessierte Parteien“ – insbesondere Konkurrenten von Samsung – auf, zu dem Vorschlag des koreanischen Unternehmens Stellung zu beziehen. Die angebotenen Verpflichtungen erstrecken sich auf den europäischen Wirtschaftsraum.

Die EU kann Kartellstrafen bis zu einer Höhe von 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes aussprechen. Ein solches Urteil steht allerdings stets am Ende eines jahrelangen Verfahrens. Konkurrenten der marktbeherrschenden Unternehmen ist daher meist mit einem vergleichsweise schnellen Kompromiss besser gedient, weshalb die Kommission die Strafen vor allem als Drohung nutzt. Samsung setzte laut Fortune im vergangenen Jahr 178,6 Milliarden Dollar um.

[mit Material von Don Reisinger, News.com]

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Themenseiten: EU-Kommission, Gerichtsurteil, Kartell, Patente, Samsung

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4 Kommentare zu Kompromiss mit EU: Samsung will fünf Jahre keine Standardpatente mehr einklagen

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  • Am 17. Oktober 2013 um 22:45 von Judas Ischias

    Dieses ganze Verklagen geht den Leuten mittlerweile dermaßen auf den Geist, dass es hoffentlich richtig hohe Strafen nach sich zieht, wenn wegen irgendwelcher nicht „lebenswichtiger“ Patentverletzungen die Gerichte in Anspruch genommen werden. Dabei ist es völlig egal welche Firma betroffen ist.
    Als Leser von solchen Artikeln, hat auch immer weniger Lust sich damit auseinandersetzen.

  • Am 18. Oktober 2013 um 1:11 von Unglaublich ...

    … dreist, dreister, Samsung. Eine Missachtung der EU Kommission, und ein Vorgehen, dass nach der 10% Strafe geradezu schreit. Samsung signalisiert deutlich, dass sie nichts lernen, und nichts an ihrem Verhalten ändern wollen. Daher: Höchststrafe.

  • Am 18. Oktober 2013 um 1:18 von @Redaktion

    Bei Heise ist der ‚Vorschlag‘ seitens Samsung m.E. Etwas anders beschrieben: „Der Lizenzierungsrahmen sieht einen Verhandlungszeitraum von bis zu zwölf Monaten vor. Falls sich Samsung mit dem jeweiligen Unternehmen nicht einigen kann, sollen die Bedingungen durch ein Gericht oder eine Schiedsstelle festgelegt werden. Falls sich die Parteien nicht darauf einigen können, die Sache vor Gericht auszutragen, müssen sie sich einem Schiedsverfahren unterwerfen.“

    „Falls sich Die Parteien nicht darauf einigen, das vor Gericht auszutragen“ … das bedeutet, dass Samsung allein entscheiden kann, ob es vor rechtlich einwandfrei vor Gericht geht (Möglichkeit Urteil anzuzweifeln, klar definierter Rechtsweg), oder der möglicherweise für Samsung bessere Weg via Schiedsstelle gewählt wird.

    Hier wird seitens Samsung dezent eine Umgehung bestehenden Rechts ‚vorgeschlagen‘, obwohl sie selber eines wettbewerbsschädigenden Verhaltens bezichtigt werden: ändert das Gesetz nach unserem Gusto, damit wir straffrei ausgehen.

    Da dürfte sich die EU Kommission nicht wirklich Ernst genommen fühlen. ;-)

    Abgesehen davon, dass eine Schiedsstelle möglicherweise einfacher durch dezente Zahlungen zu beeinflussen ist. Dass Samsung sich mehrfach der Bestechung schuldig gemacht hat, kann man bei Wikipedia nachlesen.

    • Am 18. Oktober 2013 um 17:03 von Judas Ischias

      Und wo sind die Verurteilungen? Und zwar solche, die nachhaltig sind? Da hat es bis heute ja wohl eindeutig nichts gegeben, sonst würde dieses ganze erbärmliche Getue nicht immer weitergehen.

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