US-Senator fordert Untersuchung zu Googles neuen Nutzungsbedingungen

Er befürchtet Verstöße gegen einen 2011 mit der FTC ausgehandelten Vergleich. Darin verpflichtet sich Google zu einer klaren Darstellung seines Umgangs mit Nutzerdaten. 2012 brachte Google ein Verstoß eine Rekordstrafe von 22,5 Millionen Dollar ein.

Der US-Senator Edward Markey hat die Federal Trade Commission (FTC) in einem Brief aufgefordert, zu prüfen, ob Googles neue Nutzungsbedingungen einen mit der US-Handelsbehörde getroffenen Vergleich verletzen. Dieser war 2011 wegen Datenschutzverstößen bei der Einführung des inzwischen eingestellten Diensts Buzz vereinbart worden. Der Internetkonzern will ab November mehr Nutzerdaten für personalisierte Werbung verwenden.

Beispiele für "soziale Empfehlungen in Anzeigen" (Bild: Google)Beispiele für „soziale Empfehlungen in Anzeigen“ (Bild: Google)

„Googles neue Nutzungsbedingungen werfen einige wichtige Fragen darüber auf, ob Google seine Datenschutzrichtlinie in einer Weise ändert, die nicht der Vereinbarung mit der Federal Trade Commission entspricht“, schreibt der demokratische Abgeordnete Markey. Zudem müsse geprüft werden, wie weit die Veröffentlichung von Profilnamen und Inhalten von Nutzern gehe.

Google hatte die Änderungen am Freitag angekündigt. Es will sich künftig das Recht einräumen, neben Profilnamen auch Fotos, Bewertungen und +1-Empfehlungen von Mitgliedern des hauseigenen Social Network Google+ für Werbezwecke zu verwenden. „Empfehlungen von Personen, die man kennt, können eine große Hilfe sein“, begründet der Suchkonzern den Schritt. „Deshalb sehen Ihre Freunde und Kontakte möglicherweise Ihren Profilnamen und Ihr Foto sowie Inhalte wie Bewertungen, die Sie teilen, oder Anzeigen, denen Sie +1 gegeben haben.“

Um Ärger mit Regulierungsbehörden wie der FTC zu vermeiden, räumt Google allen Nutzern in den Einstellungen ein einfaches Opt-out ein. In Deutschland geht der Konzern offenbar noch einen Schritt weiter: Hierzulande ist die Option aktuell standardmäßig deaktiviert und muss erst vom Nutzer in seinen Einstellungen aktiviert werden (Opt-in). Wer nicht Werbeträger sein möchte, muss in jedem Fall selbst darauf achten, dass „Soziale Empfehlungen“ für Anzeigen deaktiviert bleiben. Außerdem gilt die Einstellung nur für Displayanzeigen. Auf die Verwendungen von Profilnamen und -fotos in Google Play hat das Opt-out keinen Einfluss.

In seinem Brief weist Markey darauf hin, dass sich Google 2011 verpflichtet hatte, seinen Umgang mit Nutzerinformationen nicht falsch darzustellen. Die Vereinbarung gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren. 2012 verhängte die FTC wegen eines Verstoßes gegen diesen Vergleich eine Rekordstrafe von 22,5 Millionen Dollar gegen Google. Der Internetkonzern hatte den Tracking-Schutz von Apples Browser Safari umgangen. Die FTC monierte vor allem, dass Google Safari-Nutzern zugesichert hatte, Safaris Umgang mit Drittanbieter-Cookies zu respektieren und sie nicht zu verfolgen.

[mit Material von Edward Moyer, News.com]

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