Patentstreit mit Google: OLG Karlsruhe hebt Verfügung gegen iCloud auf

Es gibt einem Antrag Apples statt. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung kann Apple den Push-Service für iCloud wieder aktivieren. Das strittige Push-Mail-Patent der Google-Tochter Motorola ist wahrscheinlich ungültig.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat eine im Februar 2012 vom Landgericht Mannheim verhängte Verfügung gegen Apples Clouddienst iCloud aufgehoben. Wie ein Sprecher dem Patentblogger Florian Müller bestätigte, gab das Gericht einem Antrag Apples statt. Für Google ist es ein weiterer Rückschlag bei dem Versuch, Motorolas Patentportfolio gegen den iPhone-Hersteller einzusetzen.

Patente

Im April hatte das OLG Karlsruhe das Berufungsverfahren ausgesetzt, bei dem es um das sogenannte Push-Mail-Patent EP0847654 geht, das die Google-Tochter auch gegen Microsoft in Stellung gebracht hat. Ursprünglich sollte zuerst das Bundespatentgericht über die von Apple gegen das Schutzrecht eingereichte Nichtigkeitsklage entscheiden. Die einstweilige Verfügung hob das Gericht in Karlsruhe zu dem Zeitpunkt nicht auf.

Apple müsse nun nur noch eine Sicherheitsleistung hinterlegen, die mögliche Schadenersatzansprüche von Motorola abdecke, falls Apple den Streit doch noch verliere, schreibt Müller in seinem Blog FOSS Patents. Danach könne es den Push-Mail-Service in Deutschland wieder aktivieren. „Das bedeutet, dass deutsche iCloud-Nutzer die Push-Benachrichtigungen wahrscheinlich in wenigen Tagen zurückerhalten werden“, schreibt Müller.

Nach dem erstinstanzlichen Urteil, das einen Verstoß gegen das Schutzrecht mit dem Titel „Verfahren und Vorrichtung für die Statussynchronisation einer Gruppe von Funkempfängern“ unterstellte, hatte Apple seinen Push-Mail-Service in Deutschland eingestellt. Nutzer von iCloud Mail konnten infolgedessen keine Nachrichten mehr automatisch an ihr iPhone oder iPad weiterleiten.

Müller zufolge, der auch schon Oracle und Microsoft in Patentfragen beraten hat und als eher Apple zugeneigt gilt, hatte das Bundespatentgericht im Sommer in einer vorläufigen Stellungnahme erklärt, dass das fragliche Patent wahrscheinlich ungültig sei. Daraufhin habe Apple den Antrag gestellt, der jetzt zur Aufhebung der Verfügung geführt habe. Müller erwartet, dass das Bundespatentgericht das Schutzrecht bei einer im November angesetzten Anhörung endgültig aufheben wird.

Themenseiten: Apple, Cloud-Computing, E-Mail, Gerichtsurteil, Google, Motorola Mobility, Patente, Patentstreit

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