US-Kongress fordert Offenlegung gespeicherter Handy-Standortdaten

AT&T, Sprint, Verizon und T-Mobile USA sollen bis zum 18. April eine Stellungnahme einreichen. Den Abgeordneten geht es um die Verwendung der Daten. Auslöser war ein mit Mobilfunkdaten erstelltes Bewegungsprofil des deutschen Politikers Malte Spitz.

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Zwei US-Kongressabgeordnete haben die US-Mobilfunkprovider AT&T, Sprint, Verizon und T-Mobile USA aufgefordert, Details über Standortdaten von ihren Kunden offenzulegen, die die vier Firmen speichern. Der demokratische Abgeordnete Ed Markey sowie sein republikanischer Kollege Joe Barton wollen unter anderem wissen, für welche Zwecke die Informationen genutzt werden und wie lange sie vorgehalten werden. Für die Stellungnahme haben sie eine Frist bis zum 18. April gesetzt.

Ihre Anfrage ist inspiriert durch einen ähnlichen Vorgang in Deutschland. Sie beziehen sich auf einen Bericht von Zeit Online über Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von Bündnis 90/ Die Grünen. Der hatte Anfang des Jahres aus bei seinem Provider gespeicherten Nutzungsdaten seines Handys ein detailliertes Bewegungsprofil für einen Zeitraum von sechs Monaten erstellen lassen.

Die Antworten der vier Mobilfunkanbieter könnten Einfluss auf eine derzeit im US-Senat geführte Debatte haben, ob Polizeibehörden einen Durchsuchungsbefehl benötigen, bevor sie Standortdaten von Personen anfordern können. Der Demokrat Ron Wyden arbeitet an einem Gesetzentwurf, der einen richterlichen Beschluss für eine Standortermittlung vorschreiben würde.

Gerichte in den USA sind bisher zu unterschiedlichen Urteilen gekommen, ob Polizeibehörden die Standorte von Mobiltelefonen ermitteln dürfen. Im September hatte ein Appellationsgericht angedeutet, dass kein Durchsuchungsbefehl benötigt werde. Der Fall wurde aber für eine Entscheidung an ein Bezirksgericht zurückgegeben.

Da Mobiltelefone in ständigem Kontakt zu Funkmasten stehen, kennen Diensteanbieter zumindest die ungefähre Position aller Geräte, die sich in ihrem Mobilfunknetz angemeldet haben. Sollte ein Handy mit mehreren Masten gleichzeitig verbunden sein, lässt sich per Triangulation der Standort genauer bestimmen. GPS-fähige Geräte liefern noch weit präzisere Daten.

Nach Ansicht des US-Justizministeriums wird kein richterlicher Beschluss benötigt, um die Bewegungen von Handynutzern nachzuverfolgen. Die Anwälte des Department of Justice argumentieren, dass die verfassungsmäßigen Rechte nicht verletzt werden, wenn ein Mobilfunkunternehmen seine eigenen Unterlagen, die Handynutzungsdaten enthalten, gegenüber der Regierung offenlegt.

Themenseiten: AT&T, Big Data, Datenschutz, Internet, Privacy, Sprint, T-Mobile, Verizon

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