„Gebrauchte Software“ von Microsoft: Legal oder illegal?

Im Rahmen der Informationsveranstaltung von Microsoft wurde auch ein staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen Usedsoft zur Sprache gebracht. Man war im Januar 2006 straf-, aber nicht zivilrechtlich gegen Usedsoft vorgegangen (Staatsanwaltschaft München I, Aktenzeichen 302 Js 31931/06). Eine Strafanzeige stellt eine Mitteilung des Verdachts einer Straftat dar. Sie ist verbunden mit der Anregung, deren Verfolgbarkeit zu überprüfen. Sie kann von jedermann bei Staatsanwaltschaft, Polizei oder Amtsgericht erstattet werden (§ 158 I 1. Variante StPO). Die Anzeige wird zum Strafantrag, wenn der Anzeigeerstatter eine Strafverfolgung wünscht.

Warum aber geht Microsoft nicht zivilrechtlichlich gegen Usedsoft vor? Usedsoft-Geschäftsführer Schneider wertet dies als Eingeständnis der rechtlichen Ohnmacht: „Mit einer aggressiven Verunsicherungspolitik will Microsoft die Käufer von Gebrauchtsoftware lediglich einschüchtern. Die Presseveranstaltungen sind Teil dieser Strategie. Der Grund: Microsoft weiß genau um die Rechtslage und dass vor Gericht nichts zu erreichen ist“, lässt Schneider auf einem Flugblatt wissen.

Auf diesen Vorwurf angesprochen, erklärte Richters: „Das Problem war für Microsoft bislang vernachlässigenswert. Und erstens: Wir wollen zunächst aufklären, dann hat sich das Problem wahrscheinlich sowieso erledigt. Zweitens: Oracle geht ohnehin schon gegen Usedsoft vor, dabei geht es um eine ähnliche Rechtsfrage. Wir sind auch nicht schneller als Oracle, also warten wir das ab. Und drittens behalten wir uns rechtliche Schritte vor.“ Weitere Nachfragen wollte der Konzern nicht beantworten, „weil es sich dabei – nach wie vor – um ein schwebendes Verfahren handelt“.

Fazit: Die Rechtslage scheint weiterhin offen und damit strittig. Abzuwarten bleibt ein abschließendes Urteil des Bundesgerichtshofs zum Verkauf gebrauchter Volumenlizenzen. Dieses wird aber erst im Jahr 2010 oder später gesprochen werden. Bis dahin bewegen sich Käufer der umstrittenen Volumenlizenzen in einer rechtlichen Grauzone.

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4 Kommentare zu „Gebrauchte Software“ von Microsoft: Legal oder illegal?

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  • Am 20. März 2007 um 8:03 von Eichi

    "aber auch von Software generell"
    >"Das Thema ist prinzipiell für jeden Nutzer von Microsoft-Software, aber auch von Software generell"
    Stimmt ja so nicht ganz. Ich benutze ausschließlich ein freies Betriebsystem und passend dazu freie Software und ich brenne gern mal für jemand anderen meine Lieblingssoftware…

  • Am 9. Mai 2008 um 11:03 von Nadine Steinbrink

    Gebrauchte Software
    Hallo,
    ihre Aussage in Bezug auf Microsoft ist so nicht ganz richtig. Microsoft hat nichts dagegen wenn Software gebraucht verkauft wird, sie muss lediglich vollständig sein. Im Bereich Volumenlizenzen bedeutet dies eein VOlumenvertrag (Open, Open Value oder andere) dürfen durchaus übertragen (verkauft) werden, es ist nicht gestattet, so geht es auch aus dem Vertrag hervor, diesen zu splitten. Beispiel, Open mit 20 Office Lizenzen, ich kann diesen komplett veräussern aber nicht in einzelne Lizenzen wandeln. Das macht auch Sinn, ein solcher Kunde erhält einnen Lizenz Vertrag (nicht 20) er erhält einen Produktkey (nicht zwanzig) er erhält einen speziellen Datenträger (nicht zwanzig)Also wenn ich einen solchen Vertrag splitte kann nur einer den Vertag bekommen und den Datenträger mit Key… was bitte bekommen dann die anderen? und laut Vertrag hat der erste dann 20 Lizenzen…..

  • Am 25. Mai 2008 um 18:52 von Jürgen Trautmann

    Legal, illegal, sch****egal: immer aber ineffizient
    Die Kosten, Nachteile und Defizite des Betriebs einer mehr als 10 Jahre veralteten Software-Technik stehen in keinem Verhältnis zu "bis zu 50% Einsparung". Wer würde schon für ein 10 Jahre altes Auto den halben Preis zahlen? Dabei läuft in keinem anderen Bereich die Entwicklung so rasant wie in der Software.
    Fazit: Über die kaufmännische Dummheit der (institutionellen!) Anwender sollte man sich aufregen, statt über Rechtsfragen zu diskutieren.

  • Am 1. Juni 2008 um 19:06 von Komment 1

    Legal oder illegal?!
    Leider wird immer wieder strafrechtlich versucht, normale Händler, die von den von Microsoft vorgegebenen Wettbewerbsgesetzen abweichen, mit dem Vorwurf "Raubkopie", "illegal" etc.. strafrechtlich verfolgen zu lassen.
    Die Ermittlungsbehörden werden häfig von MS geschult.
    Ich hoffe, USEDSOFT steht diese Situation ohne U-Haft und StA positiv durch, im LG München wurde ein Zeichen gesetzt.

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