Amerika räumt auf – Größte Überarbeitung des Aktienrechts seit 1929

Viele Vorschriften betreffen die Unabhängigkeit des Boards – dem amerikanischen Aufsichtsrat. Dieser muss jetzt mehrheitlich mit firmen-unabhängigen Mitgliedern besetzt sein. Vor allem dürfen die Vorstandsvorsitzenden (CEOs) nicht mehr gleichzeitig auch Aufsichtsratsvorsitzender (Chairman of the Board) sein. Das Board ist außerdem verpflichtet den vom Unternehmen und den Wirtschaftsprüfern vorgelegten Finanzbericht separat zu prüfen.

Dieses kann entweder durch die unabhängigen Board-Mitgliedern erfolgen oder aber durch eine Prüfungsgesellschaft, die unabhängig von den Prüfern des Unternehmens sein muss und direkt an das Board berichtet.

Bemerkenswert ist auch die Umkehrung der Verantwortung zwischen Unternehmen und seinen Wirtschaftsprüfern. Während sich früher die US-Aktiengesellschaft darauf berufen konnten, dass ein unabhängiger Prüfer das Ergebnis abgezeichnet hat, müssen die Konzerne jetzt „interne Revisionsmethoden schaffen, die einen Betrug weitestgehend ausschließen“. Die Wirtschaftsprüfer haben dann vorwiegend diese Methoden zu überprüfen und erst in zweiter Linie die damit ermittelten Zahlen.

Damit verbunden ist auch die Auflage, dass die Prüfer nicht an der Erstellung der internen Revisionsrichtlinien mitwirken dürfen, weil sie damit ihre eigene Arbeit testieren würden. Überhaupt dürfen die Wirtschaftsprüfer ihren Kunden keine Consultingleistungen mehr anbieten, weil dadurch eine wirtschaftliche Abhängigkeit entstehen kann, so wie es zwischen Enron und Arthur Andersen der Fall war.

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