Sony warnt vor Nutzung seiner „wasserdichten“ Smartphones unter Wasser

Die Warnung taucht bisher aber nur in englischsprachigen Produktbeschreibungen und Support-Seiten auf. Allerdings rät Sony auch hierzulande vom Kontakt mit chlorhaltigem Wasser und Getränken ab. Das gilt zumindest für das neue Flaggschiff Xperia Z5.

Sony hat die Support-Seite zum Thema Wasser- und Staubdichtigkeit seiner Smartphones und Tablets überarbeitet. Bewarb das Unternehmen bisher einen Schutz „gegen dauerhaftes Untertauchen in einer Tiefe über 1 Meter“, warnt es jetzt ausdrücklich davor, die beispielsweise nach IP68 zertifizierten Geräte zu bewegen oder zu bedienen, während sie unter Wasser sind, wie Neowin berichtet.

Sonys Xperia Z5 und Xperia Z5 Compact (Bild: Sony).„Sie sollten das Gerät nicht vollständig untertauchen oder es Salzwasser, gechlortem Wasser oder Flüssigkeiten wie Getränken aussetzen“, schreibt Sony beispielsweise in einer Fußnote zu den technischen Spezifikationen seines neuen Flaggschiffs Xperia Z5. „Bei missbräuchlicher oder unsachgemäßer Verwendung des Geräts erlischt die Garantie.“ Der Hinweis, dass das Smartphone nicht untergetaucht werden darf, findet sich allerdings nur in der englischsprachigen Produktbeschreibung. Deutsche Kunden konfrontiert Sony nur mit der Einschränkung für Salzwasser und gechlortes Wasser.

Auch sonst unterscheiden sich zumindest derzeit noch Sonys deutsche und englische Hilfeseiten erheblich. In der englischen Version beschreibt das Unternehmen, dass es seine Smartphones und Tablets nur unter kontrollierten Laborbedingungen testet und sie dabei „vorsichtig“ in einen mit Wasser gefüllten Container legt und nach 30 Minuten wieder herausnimmt. Fotos und Videos sollten aber trotzdem nur in „nassen Umgebungen“, nicht aber unter Wasser aufgenommen werden.

Deutschen Nutzern empfiehlt Sony jedoch weiterhin: „Nimm dein Gerät mit zum Schwimmen.“ Durch die Klassifizierung als wasserdicht sei es auch möglich, die fraglichen Smartphones und Tablets in einem gechlorten Swimmingpool zu verwenden. „Jedoch solltest Du das Gerät nicht zu lange im Pool lassen und es danach auch gründlich mit Süßwasser spülen“, schränkt Sony ein. Die Gummidichtungen könnten sich durch das Chlorwasser zersetzen.

Unklar ist, wieso Sony nun von der Nutzung seiner IP68 zertifizierten Produkte unter Wasser abrät. Möglicherweise reagiert das Unternehmen auf eine zu hohe Zahl von Kundenreklamationen. Von daher sollten deutsche Sony-Kunden, auch wenn das Unternehmen sein deutschsprachiges Informationsangebot noch nicht überarbeitet hat, ebenfalls davon absehen, fragliche Sony-Smartphones und –Tablets im Schwimmbad oder auch einer Badewanne zu benutzen.

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3 Kommentare zu Sony warnt vor Nutzung seiner „wasserdichten“ Smartphones unter Wasser

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  • Am 19. September 2015 um 3:48 von Iwassermann

    Hatte dies versehentlich für einen Postillon Artikel gehalten…

  • Am 15. September 2015 um 16:55 von der Jochen

    Ich besitze selbst ein Sony, noch das der ersten Ausgabe, d.H. Sony experia Z – ohne Nummer.
    Seinerzeit kostete das 590 Euro – das war und ist nach wie vor eine Menge Geld, die man da hinblättert. Bei der ersten Generation hieß es auch schon “ Wasserdicht „, aber wer bei der Summe doch so leichtsinnig ist, das Ding mit ins Wasser zu nehmen – egal ob Salz – oder Chlor, der hat entweder zuviel Geld oder ist zu oder leichtgläubig. Schon alleine das Verhältnis, andere Smartphones die NICHT Wasserdicht sind, kosten gleich viel oder sogar mehr ? Ohne eine absolute Garantie diesbezüglich sollte man das in Frage stellen, denn warum kostet eine Taucheruhr oder Kamera soviel mehr als normale Produkte ? Vor allem sehen taugliche Geräte nicht so Schicki Micki aus – ( Caterpillar oder Pearl )
    Gedacht ist, beim Sturz in eine Wasserpfütze oder Toilette die Funktion kurzfristig zu sichern, aber wie das mit Elektronischen Geräten so ist, mögen die kein Wassser – schon alleine im Bereich der nicht abgedeckten Knöpfe würde ich da die Dichtigkeit anzweifeln. Bestes Beispiel :
    Lass es bei einem iPhone in den Kopfhöreranschluß regnen und schon ist die Garantie futsch – weil Du so dumm warst, im Regen zu Telefonieren – da verfärbt sich nähmlich ein im inneren angebrachter Sensor und dann kann man das Ding Reparaturmäßig in die Tonne treten – nicht mal mit Kulanz geht was.
    Wenn man ernsthaft unter Wasser Fotografieren will, dann gibt es Kameratechnisch viel bessere Geräte als ein Händy – zu einem Bruchteil vom Preis und Technisch wirklich geeignet – eine Unterwasserkamera
    mit Film oder auch Digital von Lumix, Canon, Rolley, etc… einfach mal nachschauen…

  • Am 14. September 2015 um 15:14 von Schutzklassen Wirrwarr

    Naja, letztendlich ist es die Diskrepanz zwischen Werbung, Vorstellungen und tatsächlicher Schutzklassendefinition. „Wasserdicht“ ist kein Begriff der in den Schutzklassen vorkommt. Er assoziiert etwas, das nicht unbedingt etwas mit der entsprechenden Schutzklasse zu tun hat. Die Schutzklasse 6 regelt den „Schutz vor eindringendem Wasser“ – die zweite Ziffer, worum es sich genau (kann man diskutieren!) handelt. 7 (also IP 67) wäre Schutz vor eindringendem Wasser bei kurzfristigem eintauchen. 8 (also IP 68) wäre ein Schutz vor eindringendem Wasser ohne zeitliche Begrenzung. Es würde für die Nutzung noch ein Buchstabe fehlen wie bspw. ein M für bewegliche Teile. Von Bewegung des Gerätes unterwasser ist nicht die Rede. Da gäbe es nur ein Äquivalent dazu, nämlich bewegtes Wasser, sprich Wasserstrahl (IP65), das könnte man sich bis 100bar testen lassen… Will man aber gar nicht.
    Viel interessanter ist aber wohl, dass diese Schutzklassen nach DIN oder IP (International Protection) gar nicht für derartige Gerätschaften gedacht sind oder waren, sondern Schutzklassen für elektrische Installationen sind. Es ist recht simple eine Zertifizierung nach IP 67, 68 oder 5x (Staubschutz) zu bekommen. Sie haben null Aussagewert für einen Smartphonegebrauch unterwasser. Ist halt das Werbezugpferd bei Sony. Selbst bei vielen „Taucheruhren“ ist bspw. das Benutzen der Knöpfe unterwasser nicht gestattet.

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