Gutachter nennt Vorratsspeicherung unvereinbar mit EU-Recht
Er empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof aber, die Richtlinie von 2006 nicht auszusetzen. Anstelle von zwei Jahren Speicherung von Metadaten könnte etwa ein Jahr treten. Deutschland konnte die Richtlinie aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bisher nicht umsetzen. weiter