Internetcafe haftet für Rechtsverletzungen seiner Kunden
Der Betreiber muss für Rechtsverletzungen seiner Kunden geradestehen, wenn er den Internetzugang nicht mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen ausstattet. In solch einem Fall ist nach Ansicht des Landgerichts Hamburg für einen Film ein Streitwert in Höhe von 10.000 Euro zulässig. weiter