Regulierer verbietet unseriöse Bahnauskunft

Kostenpflichtige Telefonnummer 11875 darf nicht mehr betrieben werden

Für das Schweizer Unternehmen First Early Bird wird es eng: Die Bundesnetzagentur (vormals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) hat der Firma jetzt verboten, die Telefonnummer 11875 zu betreiben. Diese war für die deutsche Firma T. Schulz aus Dorsten (Nordrhein-Westfalen) bundesweit in Telefonbüchern als örtliche „Bahnauskunft“ eingetragen. Pro Anruf kassierten die Schweizer 2,20 Euro, eine Auskunft gab es laut der Deutschen Bahn jedoch nicht.

„Die Behörde erwägt aufgrund des fortgesetzten Betriebs des Auskunftsdienstes weitere Schritte gegen den Anbieter“, ließ die Deutsche Bahn jetzt verlauten. Man habe nie in geschäftlicher Beziehung zu Schulz gestanden. Der juristische Streit mit der Firma läuft schon seit rund zwei Jahren.

Mit „ständigem Wechsel des Angebots und komplizierten geschäftlichen Verwicklungen“ sei es dem Unternehmen bisher immer wieder gelungen, sein unseriöses Geschäft fortzusetzen, so die Bahn. Diese bietet selbst Fahrplanauskünfte per Sprachdialogsystem unter der kostenlosen Rufnummer 0800/1507090 an.

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