Mitnick durfte nicht zur Computer-Konferenz

Bundesrichter hat den Auftritt des Ex-Hackers verboten

Eigentlich sollte Kevin Mitnick bei der Konferenz der Utah Information Technologies Association (UITA) „Net Trends 2000: Die digitale Revolution“ am Mittwoch sprechen. Doch ein Bundesrichter hat es ihm unter Berufung auf seine Bewährungsauflagen verboten.

Mitnick wollte ursprünglich bei der Podiumsdiskussion zum Thema „Computersicherheit“ Rede und Antwort stehen. Doch laut Bewährungsauflagen darf der Ex-Hacker nicht als Consultant oder Berater zu jeglichen Themen, die mit Computern zu tun haben, tätig werden.

Der Veranstalter der Konferenz, Richard Nelson, sagte gegenüber der in Salt Lake City publizierten „Deseretnews“ (kein Schreibfehler): „Wir versuchen nicht Mitnicks Karriere zu promoten, aber wenn er den Entscheidungsträgern Informationen über Computersicherheit geben kann, ist das in Ordnung.“

Mitnick wanderte ins Gefängnis, nachdem er unter anderem die Systeme von Motorola, Fujitsu und Sun Microsystems gehackt hatte (ZDNet berichtete). Als er am 15. Februar 1995 vom FBI geschnappt wurde, warf man ihm außerdem Diebstahl von Software in Millionenhöhe vor. Erstmals war der Hacker Anfang der 80er Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Mitnick war im vergangenen Sommer zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Durch seine lange Untersuchungshaft reduzierte sich dieses Urteil aber auf ein Jahr, so dass er Ende Januar diesen Jahres entlassen wurde.

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