Japanisches Kartellamt lässt Amazon-Büros durchsuchen

Die Behörde vermutet laut Nikkei, dass Händler ihre Produkte auf Amazon billiger als anderswo anbieten müssen. Das erinnert an die 2010 in Deutschland eingeführte Preisparitätsklausel. Sie wurde 2013 infolge einer Untersuchung des Bundeskartellamts EU-weit gestrichen.

Die japanische Kartellbehörde hat eine Hausdurchsuchung in Büroräumen von Amazon Japan durchgeführt. Das berichtet die Wirtschaftszeitung Nikkei mit Verweis auf eine Quelle. Es bestehe der Verdacht, dass Amazon Händler gezwungen habe, seine Site gegenüber anderen E-Commerce-Angeboten bevorzugt zu behandeln.

Amazon.com (Bild: Amazon)Konkret überprüfe die Japan Fair Trade Commission, ob Händler auf Amazon.co.jp niedrigere Preise als andernorts anbieten müssen, was ein Verstoß gegen das japanische Wettbewerbsgesetz wäre. Von Amazon erhielt Nikkei keinen Kommentar.

In Deutschland hatte Amazon im März 2010 eine Preisparitätsklausel eingeführt, die Händlern untersagte, Produkte, die sie auf Amazon Marketplace anbieten, an anderer Stelle im Internet günstiger zu verkaufen. Das Verbot bezog sich sowohl auf andere Online-Marktplätze wie das darin ausdrücklich erwähnte Ebay als auch auf eigene Online-Shops der Händler, die in direkter Konkurrenz zu Amazon stehen.

Das Bundeskartellamt startete daraufhin eine offizielle Untersuchung. Es gab sie 2013 erst auf, als Amazon die Klausel endgültig fallen ließ. Das galt damals für die gesamte Europäische Union: Auch in Frankreich und Großbritannien hatte Amazon seine Preisparität durchsetzen wollen.

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Inzwischen untersucht die Europäische Kommission seit Juli 2015 Amazons E-Book-Geschäft. Das Unternehmen soll sich eine Meistbegünstigungsklausel einrichten haben lassen. Demnach dürfen Verlage keinem Händler bessere Konditionen einräumen als Amazon.

Ähnliche Vorwürfe prüft seit November 2015 das Bundeskartellamt im Hörbuchbereich. Sein Verfahren gilt der Amazon-Tochter Audible und Apple. Gegenstand der Untersuchung ist ein Vertriebsabkommen für Hörbücher zwischen beiden Firmen, das den Verkauf von Audible-Produkten in Apples iTunes Store regelt, Auslöser eine Beschwerde des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels kritisiert demnach verschiedene „Verhaltensweisen von Audible“. Konkret nennt das Bundeskartellamt allerdings nur den exklusiven Vertrieb bestimmter Audible-Produkte über den iTunes Store. Reuters zufolge sollen Amazon und Audible aber auch ihre dominante Marktstellung benutzen, um Verlagen „unzumutbare Bedingungen“ für den Vertrieb von Hörbüchern vorzuschreiben. Apple und Amazon sind laut Bundeskartellamt in Deutschland für 90 Prozent aller Hörbuch-Downloads verantwortlich.

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Themenseiten: Amazon, E-Commerce, Kartell

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