HP und Memjet legen Patentstreit mit Vergleich bei

Bei der juristischen Auseinandersetzung ging es um Schutzrechte für seitenbreite Druckköpfe. Die Parteien prozessierten in Deutschland und den USA. Jetzt haben sie ein Cross-Licensing-Abkommen geschlossen und alle gegeneinander gerichteten Klagen fallen gelassen.

HP und Memjet haben ihren knapp ein Jahr vor Gericht ausgetragenen Patentstreit nun mit einem Vergleich beigelegt. Die Parteien einigten sich nach Angaben von Memjet auf ein Cross-Licensing-Abkommen und vereinbarten, alle weltweit gegeneinander in Stellung gebrachten Klagen, darunter auch eine in Deutschland, zurückzuziehen. Die genauen Einzelheiten der Vereinbarung sind bisher noch nicht bekannt.

Die Tatsache, dass der im August 2015 eskalierte Streit um Patentverletzungen mit einem Cross-Licensing-Abkommen endet, deutet darauf hin, dass HP tatsächlich eines oder mehrere der von Memjet gehaltenen acht US-Patente verletzt hat, die Technologie für seitenbreite Druckköpfe beschreiben. Umgekehrt verwendet offensichtlich auch Memjet von HP patentierte Technik.

Für den Einsatz in schnellen Druckern vorgesehene seitenbreite Druckköpfe von Memjet (oben) und HP (Bild: ZDNet.de mit Material von Memjet und HP)Für den Einsatz in schnellen Druckern vorgesehene seitenbreite Druckköpfe von Memjet (oben) und HP (Bild: ZDNet.de mit Material von Memjet und HP)

Der grundsätzliche Vorteil seitenbreiter Druckköpfe ist, dass das Papier in einem Zug bedruckt wird, statt dass der Druckkopf sich quer über das Blatt bewegen muss. Entweder wird dazu das Papier einmal unter dem feststehenden Druckkopf hindurchgezogen oder der Druckkopf fährt lediglich einmal über das Papier. Damit ist die Technologie schneller und robuster, da weniger mechanische Belastung auftritt.

Im Januar hatte das Landgericht München I eine von Memjet im November 2015 erwirkte einstweilige Verfügung gegen HP aufgehoben. Mit dieser wollte Memjet es HP untersagen, Druckgeräte der Serie PageWide XL nach Deutschland zu importieren und hierzulande zu verkaufen. Betroffen waren die Großformatdrucker der Reihen HP Page Wide XL 8000, XL 5000, XL 4000 und XL 4500.

Die HP-OfficeJet-Modelle Pro X476dn, Pro X476dw, Pro X576dw und das Multifunktionsgerät MFP Enterprise Color X585dn arbeiten zwar ebenfalls mit einem seitenbreiten Druckkopf, nutzen dafür aber eine andere Technik. Sie waren daher nicht Gegenstand des Rechtsstreits. Das Gericht konnte aber durch die in den Geräten der Reihe HP PageWide XL verwendete Technologie keine Verletzung der Memjet-Patente erkennen.

Dennoch war das Verfahren für HP ausgesprochen ärgerlich. Schließlich verzögerte es hierzulande die Einführung der neuen Produktreihe, für die HP große Erwartungen hat. Davon profitierten Canon und Xerox, die in ihren Geräten für das Segment Memjet-Technologien verbauen.

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Im Februar ging HP im Streit mit Memjet um Patente für „Tintenstrahl-Druckvorrichtungen mit Tintenverteiler“ dann erstmals in die Offensive. Nach Klagen von Memjet in den USA und Deutschland beschuldigte HP seinerseits den Widersacher der Patentverletzung in sieben Fällen. Konkret lautete der Vorwurf, Memjet liefere Komponenten wie Druckköpfe und Druckwerke, die HP-Patente verletzen, an OEM-Partner aus.

Schon im März kündigte HP an, auch Bürodrucker mit der PageWide-Technologie auszurüsten. Nun ist der Weg dafür frei. Die HP-PageWide-Familie besteht zunächst aus Geräten der PageWide-Enterprise-, der PageWide-Pro-400 und der PageWide-300-Serie. Die Multifunktionsgeräte PageWide Managed P57750dw sowie das Druckgerät PageWide Managed P55250dw aus der PageWide-Pro-500-Reihe richten sich an Firmen mit Managed-Print-Service-Verträgen und werden im Rahmen derartiger Verträge vertrieben.

Bei Vetriebspartnern aller Beteiligten, von denen viele im Wirtschaftsverband Kopie & Medientechnik e.V. organisiert sind, sorgten die Verfahren und die zögerliche Informationspolitik für erheblichen Unmut. Schließlich ging es für sie und ihre Kunden darum, mittel- bis langfristige Investitionsentscheidungen zu treffen, was aber durch die Rechtsstreitigkeiten erschwert wurde.

[mit Material von Peter Marwan, silicon.de]

Themenseiten: Drucker, Gerichtsurteil, HP, Memjet, Patentstreit

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