EU-Kommission informiert Google über Android-Beschwerdepunkte

Android-Lizenznehmer müssen Google-Apps und vor allem den Browser Chrome vorinstallieren. Google hindert sie laut Kommission auch am Verkauf von Geräten mit alternativen Android-Distributionen und bietet "finanzielle Anreize, wenn sie ausschließlich die Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallieren".

Die EU-Kommission hat ihre gegen Google gerichtete Kartelluntersuchung wie erwartet um das Mobilbetriebssystem Android erweitert und dessen Muttergesellschaft Alphabet die diesbezüglichen Beschwerdepunkte zugesandt. Demnach geht sie vorläufig davon aus, dass Google seine marktbeherrschende Stellung unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften missbräuchlich ausnutzt, indem es Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern Beschränkungen auferlegt.

Google (Bild: Google)Auf diese Weise sichere Google seiner Suche den Einsatz als Standardsuche auf allen Android-Geräten und versperre konkurrierenden Suchmaschinen den Marktzugang. Dies schränke den Wettbewerb ein und verhindere Innovationen, was auch den Verbrauchern schade.

Die Kommission beanstandet erstens konkret, dass Google als Lizenzbedingung vorschreibt, dass Endgerätehersteller auch einen Katalog seiner Apps geschützt vorinstallieren müssen, wenn sie Googles Android-Distribution nutzen möchten. Darunter ist auch der Browser Chrome. Standardsuche müsse die von Google sein.

Außerdem hindert Google zweitens angeblich „Hersteller am Verkauf von intelligenten Mobilgeräten mit konkurrierenden Betriebssystemen, die sich auf den offenen Android-Quellcode stützen“: Will ein Hersteller Google-Anwendungen wie Play Store oder die Suche auf einem seiner Geräte vorinstallieren, verlangt Google den Abschluss eines „Anti-Fragmentation Agreement“, das den Verkauf mit Android-Forks betriebener Geräte untersagt. Und drittens bietet es „Herstellern und Betreibern von Mobilfunknetzen finanzielle Anreize, wenn sie ausschließlich die Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallieren.“

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EU-Flagge (Bild: Shutterstock, symbiot)Die Kommission sieht ein Google-Monopol in insgesamt drei Märkten: dem für allgemeine Internetsuchdienste, für lizenzpflichtige Mobilgeräte-Betriebssysteme sowie für Android-App-Stores. „Google verfügt auf jedem dieser Märkte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) über einen Marktanteil von mehr als 90 Prozent“, heißt es in der heutigen Mitteilung.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager kommentierte: „Unsere bisherigen Ermittlungen lassen darauf schließen, dass Google durch sein Verhalten den Verbrauchern eine größere Auswahl an mobilen Anwendungen und Dienstleistungen vorenthält, Innovationen anderer Unternehmen bremst und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt. Diese Vorschriften gelten für alle in Europa tätigen Unternehmen. Google hat jetzt Gelegenheit, sich zu den Bedenken der Kommission zu äußern.“

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Das offizielle EU-Kartellverfahren gegen Google läuft seit April 2015. Die Kommission untersucht Google aber schon seit fünf Jahren und hat in dieser Zeit dreimal eine Einigung angestrebt – zuletzt 2014 unter Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Seine Nachfolgerin Vestager rollte den Fall neu auf.

Der Konzern könnte theoretisch zu einer Geldstrafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verurteilt werden. 2014 erzielte Google einen Umsatz von rund 66 Milliarden Dollar.

Themenseiten: Android, EU-Kommission, Google, Kartell, Suchmaschine

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