Getty Images verklagt Microsoft wegen Urheberrechtsverletzung

Mit seinem Bing Image Widget erlaubt Microsoft Website-Betreibern das einfache Einbetten von Bildern aus der Bing-Bildersuche. Das Tool wurde am 22. August veröffentlicht - und laut Getty entstand dadurch ein "unkalkulierbarer" Schaden.

Die Bildagentur Getty Images hat bei einem US-Bundesgericht in New York eine Klage eingereicht, mit der es Microsoft „massive Urheberrechtsverletzung“ durch sein Bing-Bild-Widget vorwirft. Das am 22. August veröffentlichte Bing Image Widget erlaubt es Website-Betreibern, ohne großen Aufwand Bilder aus der Bing-Bildersuche einzubetten.

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Microsoft macht es mit dem Tool auf besonders einfache Weise möglich, ihre „Website zu verbessern durch die leistungsstarke Bing-Bildersuche“. Mit wenigen Einstellungen können damit sogar Collagen, Diashows und Bildergalerien erstellt werden. Vor Nutzung des abgerufenen Codes ist allerdings die Zustimmung zu unübersichtlichen Nutzungsbedingungen erforderlich, die Microsoft nur in englischer Sprache bereithält. Das Widget ist außerdem noch nicht aus der Beta-Phase.

Die Klageschrift der Bildagentur wirft dem Softwarekonzern vor, dass er mit seinem Widget „effektiv die Gesamtheit der weltweiten Online-Bilder in wenig mehr als eine gewaltige ‚Clip Art‘-Sammlung verwandelt hat zum Nutzen jener Website-Betreiber, die das Bing-Bild-Widget implementieren – und das alles, ohne bei den Besitzern der Urheberrechte um Erlaubnis zu fragen“. Getty beantragt daher, das Widget sofort zu untersagen und die Zahlung von Schadenersatz in ungenannter Höhe zu verhängen. Das Ausmaß des Schadens wird in der Klage als „unkalkulierbar“ bezeichnet.

Eine Microsoft-Sprecherin sagte eine Prüfung von Gettys Ansprüchen zu. Da das Unternehmen selbst Copyright-Inhaber sei, halte es diesbezügliche Gesetze für sehr wichtig. „Wir werden uns näher mit Gettys Besorgnissen beschäftigen“, versicherte sie.

Gettys Chefjustiziar John Lapham hingegen erklärte gegenüber Reuters, sein Unternehmen sei bereits seit über einem Jahr im Gespräch mit Microsoft über das, was er als „Erosion“ des urheberrechtlichen Schutzes für Online-Bilder betrachte. Das fragliche Widget gehe weit über ein übliches Suchtool hinaus, indem es Websites helfe, urheberrechtlich geschützte Abbildungen für kommerzielle Zwecke einzubinden. Er hob hervor, dass ein von Getty selbst angebotenes Tool zum Einbetten von Bildern nur für nichtkommerzielle Websites verfügbar ist und außerdem zur Nennung des Fotografen verpflichtet. „Da bekommen Sie jetzt also das Bild eines anderen in vollständiger, wundervoller Darstellung auf Ihre Website, ohne jemals dafür zu bezahlen, und ohne überhaupt den Fotografen zu nennen“, sagte er zur Funktionsweise des Bing-Bild-Widgets.

Nach eigenen Angaben kommt die in Seattle ansässige Bildagentur auf 80 Millionen digitale Bilder, die es entweder selbst besitzt oder deren Rechteinhaber es vertritt. Ein pikanter Umstand ist zudem, dass sich Getty im direkten Wettbewerb mit der Bildagentur Corbis befindet, die im Privatbesitz von Microsoft-Gründer Bill Gates steht. Die beiden Firmen kämpfen um den Rang des weltgrößten Bild- und Medienarchivs.

[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]

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Themenseiten: Bing, Gerichtsurteil, Microsoft, Suchmaschine, Urheberrecht

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