Singapur verabschiedet Sperrgesetz für Tauschbörsen und Torrent-Tracker

Es soll Ende August in Kraft treten. Rechteinhaber können sich dann direkt an den Obersten Gerichtshof wenden, um eine Sperre für Seiten wie The Pirate Bay zu erwirken. In anderen Ländern wie Großbritannien ist dies bereits gängige Praxis.

Das Parlament von Singapur hat am Dienstag einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der Internet Service Provider (ISP) dazu verpflichtet, den Zugang zu Websites mit urbeberrechtsverletzenden Inhalten zu sperren. Laut TorrentFreak tritt die Neuregelung des Copyright Act Ende August in Kraft. Die Planungen laufen seit letztem Oktober.

Logo des Torrent-Trackers The Pirate Bay

Derzeit müssen Rechteinhaber in Singapur einen formellen Antrag beim zuständigen ISP einreichen, um illegale Inhalte sperren zu lassen. Weigert sich ein ISP, dies umzusetzen, ist eine Klage oder eine einstweilige Verfügung möglich. Unter dem neuen Gesetz können sich die Rechteinhaber dagegen direkt an den Obersten Gerichtshof wenden, um eine Sperre zu erwirken. Dies ist bereits in Großbritannien gängige Praxis. Die Regierung nennt auch Gesetze in Belgien und Norwegen als Inspiration.

Singapurs zuständige Staatsministerin Indranee Rajah erklärte, das neue Gesetz gebe Rechteinhabern „mehr Möglichkeiten, ihre Rechte im Online-Bereich zu schützen“. „Die Verbreitung von Online-Piraterie in Singapur bringt Kunden weg von legalen Inhalten und wirkt sich nachteilig auf Sigapurs kreativen Sektor aus.“

Laut der bisherigen Gesetzgebung muss dem ISP eine direkte oder indirekte Schuld an der Urheberrechtsverletzung nachgewiesen werden. Daher muss er einer bloßen Anfrage der Rechteinhaber auf Sperrung nicht zwingend nachkommen. Die Neuregelung sucht dagegen keine Verantwortung bei Zugangsanbietern, weshalb sie die Kooperation mit ihnen erleichtern soll.

Zur Vereinfachung des Verfahrens soll eine Liste mit Merkmalen erstellt werden, die auf urheberrechtsverletzende Sites und Torrent-Tracker – etwa The Pirate Bay – zutreffen, nicht aber auf legitime Suchmaschinen wie Google. Ein solches Verfahren sei auch weniger aufdringlich als etwa das in Frankreich praktizierte Ermahnungssystem.

Das für die Gesetzgebung zuständige Ministerium ist sich bewusst, dass ein Filter etwa durch Einsatz von VPN-Tunnelverbindungen umgangen werden kann. Eine hundertprozentige technische Blockademöglichkeit gebe es nicht – und daher auch keine Universallösung für das Problem der Urheberrechtsverstöße, heißt es.

[mit Material von Aloysius Low, News.com]

Themenseiten: Tauschbörse, Urheberrecht, Zensur

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