Transparenzbericht: Telekom muss knapp 50.000 Anschlüsse überwachen

Im Rahmen der zivilgerichtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen gab die Telekom Auskunft über 946.641 Kunden. Das geht aus einem heute veröffentlichten Transparenzbericht des Konzerns hervor.

(Bild: Deutsche Telekom)Die Telekom hat heute erstmals einen Transparenzbericht zu behördlichen Anfragen veröffentlicht. Demnach musste der Telekommunikationskonzern auf Druck der Justiz 2013 knapp 50.000 Anschlüsse überwachen. In 436.331 Fällen wurden Teilnehmerbestandsdaten an die Behörden übermittelt. Für die zivilrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsansprüchen reichte die Telekom in 946.641 Fällen Daten an Gerichte weiter, damit gegen die Inhaber nach Paragraf 101 des Urheberrechtsgesetzes ermittelt werden konnte. Die Beantwortung dieser Anfragen nimmt laut Telekom „die zuständigen Bereiche in besonderem Maße in Anspruch“.

Der ganz überwiegende Teil der knapp 50.000 Anschlussüberwachungen fand aufgrund § 100a StPO statt. Danach darf auf richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung hin die Telekommunikation durch dazu berechtigte Behörden auch ohne Wissen des Betroffen überwacht und aufgezeichnet werden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine der schweren Katalogstraftaten des § 100a StPO (beispielsweise Raub, Erpressung, Mord und Totschlag) begangen, versucht oder vorbereitet hat. Ein geringerer Teil der Überwachungsmaßnahmen basierte auf dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz – G 10) und den Landespolizeigesetzen.

Wie jeder andere Provider ist die Telekom gesetzlich verpflichtet, Sicherheitsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft zu erteilen und Überwachungsmaßnahmen zu ermöglichen. Dabei achtet sie nach eigenen Angaben streng auf die Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes. Die Telekom werde nur dann tätig, „wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.“ Bei sämtlichen Unterstützungsleistungen für Überwachungsmaßnahmen sind immer zwei Mitarbeiter eingebunden, die sich gegenseitig kontrollieren. Die einzelnen Bearbeitungsschritte werden ausführlich dokumentiert und unterliegen der regelmäßigen Kontrolle durch den Sicherheitsbevollmächtigten sowie durch die Bundesnetzagentur. Zusätzlich prüfen der Telekom-Datenschutzbeauftragte und die interne Revision die Vorgänge.

Die Telekom veröffentlicht ihren Transparenzbericht kurz nachdem der Berliner E-Mail-Dienstleister Posteo seinerseits Auskunft über behördliche Anfragen gegeben hatte. Vor der Veröffentlichung seines Transparenzberichts hatte Posteo ein Gutachten in Auftrag gegeben, das untersuchen sollte, ob es deutschen Telekommunikationsanbietern trotz gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten gestattet ist, einen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Unterstützt wurde die Berliner Firma dabei von dem Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele, der eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung gestellt hat. Allerdings darf ein Transparenzbericht laut Bundesjustizministerium lediglich statistische Daten zu Art und Anzahl behördlicher Anfragen enthalten. Angaben über einzelne Auskunftsersuchen und Auskunftserteilungen oder über Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen sind den Anbietern gesetzlich untersagt.

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Neueste Kommentare 

6 Kommentare zu Transparenzbericht: Telekom muss knapp 50.000 Anschlüsse überwachen

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  • Am 7. Mai 2014 um 11:11 von der friedliche Nutzer

    Das hat mit Telekom an sich nichts zu tun mc cotz.
    Nur haben sie es eben jetzt öffentlich gemacht, Telekom musste die Daten der Justiz übergeben. Erstmal informieren bevor man schreit ;)

  • Am 7. Mai 2014 um 10:55 von svnet

    Ich finde wir steuern auf einen kritischen Punkt zu was Überwachung angeht die Politik will doch den gläsernen Bürger ….

  • Am 6. Mai 2014 um 13:46 von mc cotz

    Am besten internet und handy s abschaffen. Ich hab bei der Telekom gekündigt.Auch mein handy vertrag.
    Es ist eine Frechheit was die sich alles erlauben fragt sich nur wer hier wirklich der Verbrecher ist nämlich die politiker.

    • Am 7. Mai 2014 um 7:29 von ein ganz gewöhnlicher Nutzer

      Wer da glaubt die anderen Provider sind besser dran, der irrt gewaltig. Auch Sie unterliegen der StPO und den Polizeigesetzen. Nur haben diese noch keinen Transparenzbericht abgegeben, warum wohl?
      Es wäre vielleicht einfacher gewesen die NSA zu fragen, die greift eh alle Daten ab. Sollte mal Jeder darüber nachdenken.

  • Am 6. Mai 2014 um 11:10 von svnet

    Bald haben wir Zustände wie in den USA…
    Rausgabe von Adressen und Daten. Das auch noch tausendfach….

  • Am 6. Mai 2014 um 1:00 von firehorse

    Wo kann man erfahren ob man überwacht wird?
    Man muss sich ja auch schließlich verteidigen können, wenn einem schon etwas „mutmaßlich unterstellt“ wird.

    Wo kann ich als Bürger die Justiz verklagen? Kann ich das als Bürger überhaupt… Juristen verklagen? Oder sind jene schon wieder einmal dabei völlig abzudrehen und einen auf eigenen Staat zu machen?
    Ich traue diesen Juristen, unseren Untergebenen (Beamtenstatus), mittlerweile alles zu und es verwundert mich nicht dass man keine oder nur ganz wenige Massenmörder unter diesen zu Zeiten des dritten Reiches ausmachte.

    Nur werden diese sich selbst nicht überwachen.

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