Schleswig-Holsteins Verbraucherschutzminister fordert umfassendes Rückgaberecht für Apps

Aktuell haben Nutzer kaum eine Möglichkeit, Anwendungen nach dem Kauf zurückzugeben. Google räumt nur eine eingeschränke Rückgabe ein, Apple schließt sie generell aus. Auf der Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai will Reinhard Meyer eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene anregen.

Der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD), der in dem Bundesland auch für den technischen Verbraucherschutz zuständig ist, hat anlässlich des heutigen Weltverbrauchertags ein generelles Widerrrufsrecht beim Kauf von Smartphone-Software gefordert. „Wer sich eine App herunterlädt, die die Versprechungen oder Erwartungen nicht annähernd erfüllt, der hat bislang kaum eine Möglichkeit, die Anwendung nach dem Kauf wieder zurückzugeben“, so der Minister. Die im Mai in Warnemünde stattfindende Verbraucherschutzministerkonferenz werde sich deshalb mit dem Thema befassen und eine entsprechende Gesetzesinitiative auf Bundesebene anstreben.

Smartphone-Apps (Bild: Shutterstock / Oleksiy Mark)

Ob dieses Vorhaben gelingt, ist allerdings fraglich. Meyers damalige hessische Amtskollegin Lucia Puttrich (CDU) hatte sich schon vor der letztjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz für ein Rückgaberecht für alle digitalen Güter ausgesprochen. Sie forderte die Bundesregierung auf, sich der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in nationales Recht für einen Ausgleich für das mit Beginn des Downloads erlöschende Widerrufsrecht beim Kauf digitaler Güter einzusetzen. Sie schlug beispielsweise vor, Anbieter zu verpflichten, eine Demoversion ihrer Software oder Musik bereitzustellen. Geändert hat sich seither jedoch nichts.

Eine Rückgabe von Apps ist nach wie vor nur eingeschränkt möglich. So bietet etwa Google über seinen Play Store für Android-Geräte die Möglichkeit, kostenpflichtige Apps und Spiele innerhalb von 15 Minuten nach dem Download zurückzugeben. Apple schließt ein Rückgaberecht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für App Store und iTunes gleich grundsätzlich aus. „Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen über Produkte, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, wie Downloads von Audio- und Videodateien, E-Books oder Software, nicht zu“, heißt es darin. Bei iTunes können Nutzer nur bis zum Start des Downloads von dem Kauf zurücktreten und erhalten den Kaufpreis erstattet. Sonst nimmt Apple eine gekaufte App höchstens aus Kulanz zurück, wenn sie „unakzeptabel schlecht“ ist und über den „Berichte ein Problem“-Link gemeldet wurde.

Meyer fordert aber ein vollwertiges Widerrufsrecht für Apps. „Denn leider gehen mit den vielen Vorteilen unserer digitalen, smarten Welt bislang auch einige Nachteile einher.“ Der digitale Markt wachse rasant, weshalb das Thema auch einen besonderen Schwerpunkt der Länderarbeitsgemeinschaft für Verbraucherschutz und der kommenden Verbraucherschutzministerkonferenz bilde.

Im Jahr 2013 wurden in Deutschland rund 27 Millionen Smartphones und zwei Millionen Tablets mit SIM-Karte verwendet. Laut dem Branchenverband Bitkom besitzen 40 Prozent der Bundesbürger über 14 Jahren ein Smartphone. Bei den 14 bis 29-Jährigen sind es sogar fast zwei Drittel (60 Prozent). Der Bitkom-Studie „Trends im E-Commerce“ haben 51 Prozent der Smartphone-Nutzer schon einmal Einkäufe über das Handy getätigt. Bei den Warenkategorien wird der Erwerb von kostenpflichtigen Apps für das Mobiltelefon per Download (35 Prozent) am häufigsten genannt. Darauf folgen Produkte (22 Prozent), der Download von Musik (17 Prozent) und der Kauf beziehungsweise die Buchung einer Dienstleistung (10 Prozent) sowie der Kauf von Spielen als Download (10 Prozent). Bis zum Jahr 2016 sollen bereits über 50 Millionen Smartphones und sieben Millionen Tablets im Einsatz sein.

Themenseiten: Apple, Google, Politik, Smartphone, Verbraucherschutz

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3 Kommentare zu Schleswig-Holsteins Verbraucherschutzminister fordert umfassendes Rückgaberecht für Apps

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  • Am 16. März 2014 um 12:40 von Buffi

    Artikel ist (fast) richtig.
    Apple gibt den Käufer (ausser bei Missbrauch) das Recht die App wegen Fehlkauf o.ä. innerhalb von 90 Tagen zurückzugeben.
    Kann jeder testen. Funktioniert.
    Über folgende Seite:
    https://idmsa.apple.com/IDMSWebAuth/login.html?appIdKey=6f59402f11d3e2234be5b88bf1c96e1e453a875aec205272add55157582a9f61&language=DE-DE

    • Am 18. März 2014 um 23:11 von Judas Ischias

      Und wer bestimmt die Rückgabe schlussendlich? Der Kunde, oder Apple? Und wie ’stark‘ muss der Druck des Kunden sein?

  • Am 16. März 2014 um 9:28 von DeriApfel

    Bei Apple ist es möglich – allerdings habe ich nach dieser Funktion auch schon ziemlich lange gesucht… doch schlussendlich gefunden. Bei Apple muss man aber einen wirklich guten Grund angeben, weshalb man es zurückgeben will. Auf welcher seite man die Apps retourgeben kann weiss ich auch nicht genau, aber bei iTunes am PC unter gekaufte Apps sollte es glaube ich gehen.

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