Berufungsverfahren um Intels EU-Kartellstrafe beginnt im Juli

Es geht um die Rücknahme der 2009 verhängten Geldbuße von 1,06 Milliarden Euro. Intel zufolge waren die Beweise nicht ausreichend für eine Verurteilung. Die Höhe des Strafgelds hält es zudem für "offenkundig übertrieben".

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verhandelt vom 3. bis 6. Juli Intels Berufung gegen die 2009 von der EU-Kommission 2009 verhängte Kartellstrafe. Wie Reuters berichtet, fordert der Chiphersteller die Rücknahme der Geldbuße. Die Regulierer hätten nicht bewiesen, dass Intel seinen Rivalen AMD behindert habe, so die Quellen von Reuters.

Intel AMD Logos

Brüssel hatte Intel wettbewerbsfeindliches Verhalten vorgeworfen. Es soll unter anderem Hersteller dafür bezahlt haben, Produkte mit AMD-Prozessoren zu verzögern oder erst gar nicht in ihr Programm aufzunehmen. Die EU-Kommission legte beispielsweise dar, Intel habe Dell Sonderkonditionen angeboten, falls es nur Intel-Prozessoren kaufe. In einer internen E-Mail soll Intel Dell 2004 sogar gewarnt haben, wenn es AMD-Computer verkaufe, könne dies zur Streichung von Rabatten führen.

Für ihren 518 Seiten starken Bericht (PDF) hatten die Kartellwächter eigene Ermittlungen vor Ort durchgeführt sowie Einreichungen und Beschwerden anderen Firmen berücksichtigt. Die Untersuchung zeigt nach Ansicht der Kommission, wie Intel den Wettbewerb manipuliert und Verbrauchern Wahlmöglichkeiten vorenthalten hat.

Der Ombudsmann der Europäischen Union hatte das Kartellverfahren schon im August 2009 kritisiert. Er bemängelte, die Wettbewerbshüter hätten entlastende Hinweise, die die Vorwürfe über Absprachen zwischen Intel und PC-Herstellern entkräften, nicht berücksichtigt. Unter anderem ging es dabei um ein Treffen der Ermittler mit einem Dell-Manager, der die Performance von AMD-CPUs als „sehr schwach“ bezeichnet haben soll.

Das im Mai 2009 verhängte Bußgeld von 1,06 Milliarden Euro ist nach Ansicht von Intel „offenkundig übertrieben“. Es entspricht 4,15 Prozent seines Umsatzes aus 2008. Die mögliche Höchststrafe beträgt 10 Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens.

[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]

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Themenseiten: AMD, Business, European Union, Gerichtsurteil, Intel

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