Bundesnetzagentur senkt Terminierungsentgelte für Mobilfunkanbieter

Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica O2 und E-Plus dürfen für die Weiterleitung von Gesprächen untereinander nur noch zwischen 3,33 und 3,37 Cent pro Minute kassieren. Das entspricht rund der Hälfte der aktuellen Gebühren.

Die Mobilfunk-Terminierungsentgelte im europäischen Vergleich (Grafik: Bundesnetzagentur)
Die Mobilfunk-Terminierungsentgelte im europäischen Vergleich (Grafik: Bundesnetzagentur)

Die Bundesnetzagentur hat den deutschen Mobilfunkanbietern eine drastische Senkung der Entgelte für die Netzdurchleitung verordnet. Dadurch könnten Mobilfunkgespräche hierzulande künftig billiger werden.

Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica O2 und E-Plus dürfen laut der vorläufigen Entscheidung der Regulierungsbehörde für die sogenannte Terminierung demnächst nur noch zwischen 3,33 und 3,37 Cent pro Minute verlangen. Bisher stellten sie sich für die Weiterleitung von Gesprächen in fremde Netze gegenseitig pro Minute zwischen 6,59 Cent (D-Netze) und 7,14 Cent (E-Netze) in Rechnung.

Die Absenkung fällt mit rund 50 Prozent deutlich stärker aus als erwartet. Die Provider waren von etwa 25 Prozent ausgegangen. Sie reagierten mit Unverständnis auf die Entscheidung der Regulierungsbehörde und warfen ihr unter anderem vor, die Planung für sämtliche Marktteilnehmer zu erschweren sowie die Breitbandstrategie der Bundesregierung zu behindern, da dem Markt unnötig Investitionsmittel entzogen würden.

Der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth erklärte hingegen, dass die vorgeschlagene Reduzierung wesentlich auf der gestiegenen Gesamtverkehrsmenge beruhe, die bei einer weitgehend stabilen Kostensituation und effizienten Netzen zu deutlich geringeren Minutenpreisen führe. „Unsere Entgeltvorschläge fügen sich gut in das europäische Niveau ein. Die bislang noch vorhandene Tarifspreizung der Terminierungsentgelte zwischen den D- und E-Netzbetreibern ist praktisch beseitigt. Damit tragen wir auch der von europäischer Seite immer wieder erhobenen Forderung nach symmetrischen Entgelten weitgehend Rechung“

Bevor die neuen Entgelte in Kraft treten können, steht zunächst noch ein nationales Konsultationsverfahren zu den Entscheidungsentwürfen an. Anschließend wird die Bundesnetzagentur die Entgeltvorschläge mitsamt den Begründungen der Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermitteln, damit diese dazu Stellung nehmen können.

Da bei dieser Verfahrensweise Fristvorgaben einzuhalten seien und eine endgültige Entscheidung wahrscheinlich erst Mitte bis Ende des ersten Quartals 2011 ergehe, seien die vorgeschlagenen Entgelte ab dem 1. Dezember 2010 zunächst vorläufig genehmigt worden, teilt die Bundesnetzagentur mit. Die endgültigen Entscheidungen gälten dann rückwirkend ab dem 1. Dezember 2010 und ersetzten die vorläufigen. Im Konsultationsentwurf ist eine Befristung der Genehmigung bis zum 30. November 2012 vorgesehen.

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