Mit Notebook an der US-Grenze: kein Recht auf Privatsphäre

Quelle: Transportation Security Administration

Der Sicherheitsanbieter nutzt die Gelegenheit auch dazu, für die eigenen Produkte zu plädieren. „Weder ist Utimaco in der Lage, verschlüsselte Notebooks zu knacken, noch sind dies die Geheimdienste“, gibt die Expertin zu bedenken. Ein automatischer Zugriff auf private oder betrieblich genutzte Daten sei kaum möglich. Das Unternehmen werde hin und wieder nur ganz legal kontaktiert, um zum Beispiel bei entwendeten Geräten den Besitzer zu ermitteln. „Aber selbst in diesem Fall sind die Algorithmen nicht zu entschüsseln“, sagt Bönisch. Ein anderes Thema sei die Zugangskontrolle. Wenn jedes Land eine unterschiedliche rechtliche Authorisierung zugrunde lege, die den Besitzer auffordere, seine Zugangsdaten offen zu legen, so könnten die Behörden auf diesem Weg natürlich Einsicht gewinnen.

Im Detail bietet der Sicherheitsanbieter eine große Bandbreite an Lösungen. Damit lassen sich sowohl Dateien auf dem PDA, Notebook oder dem Desktop-PC speichern. Zusätzlich können Geschäftspartner ihre Daten verschlüsselt per E-Mail austauschen, ohne dass der Adressat dieselbe Lösung auf seinem Endgerät installiert hat. Selbst extrahierende Dateien machen spezielle Software auf Seiten des Empfängers überflüssig.

Der Nutzer befindet sich aber trotz der Möglichkeit, sich mit Hilfe von E-Tokens oder sonstigen biometrischen oder kryptographischen Schutzvorkehrungen gegen das Ausspionieren zu wehren, in der permanenten Defensive. Ein Recht auf grundsätzlichen Schutz der Privatsphäre besteht an der US-Grenze nicht. Deshalb tendieren Reisende bereits dazu, sensible Businessdaten vorher ganz vom Laptop zu entfernen. Doch kann dies nach Auffassung von Experten keine wirkliche Lösung sein.

Erschwerend kommt die schwache Position der Europäischen Union hinzu. Nach einem jüngsten Beschluss des Ministerrats kooperieren die US-Sicherheitsbehörden künftig noch enger mit der europäischen Strafverfolgungsbehörde Eurojust. Die Einschnitte in die Privatsphäre der Einreisenden verschärfen sich somit schleichend. So sind weder die Flugdaten der Passagiere vor dem Zugriff der US-Behörden geschützt noch die Wege zur Speicherung sensibler Informationen transparent. Mit den künftig obligatorischen biometrischen Funktionen im Reisepass dürfte sich der Trend zum gläsernen Businessflieger weiter verstärken.

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Neueste Kommentare 

3 Kommentare zu Mit Notebook an der US-Grenze: kein Recht auf Privatsphäre

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  • Am 4. Dezember 2006 um 16:37 von bernd54el

    Welche Naivität; legale Spionage
    Mit Bezug auf das sogenannte Nationale Interesse (was in erster Linie das wirtschaftliche Interesse einiger dominierender Unternehmen ist) wird schon seit jeher seitens der USA Datenklau in großem Umfang betrieben. Wieso stehen denn die meisten Web-Kopfstellen immer noch in USA, so dass selbst Datenverkehr, der mit USA nichts zu tun hat, dort gescannt werden kann. Andererseits ist der kleine Zollbeamte mit der Bearbeitung der bei ihm auflaufenden Datenfülle völlig überfordert, so dass ihm vielfach nichts anderes übrig bleibt, z. B. ein Notebook vorsorglich zu horten, bis es ein ebenso inkompetenter Kollege freigibt. Nach aussen hin wird dann ganz wichtig getan, jedoch dabei vergessen, das das nationale Image den Bach runter geht.

  • Am 10. Dezember 2006 um 2:25 von Kutzi

    Mit Notebook an der US-Grenze: kein Recht auf Privatsphäre
    no go area

  • Am 14. Februar 2007 um 13:07 von Faustus

    USA, Land der unbegrenzten Beschränktheit
    Die Amis werden immer paranoider.

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