Europarat: Abkommen gegen Kriminalität im Internet

Konvention soll Kinderpornographie im Web unterbinden helfen

Mit einem Abkommen will der Europarat gegen den Missbrauch des Internet zu Kinderpornographie und anderen kriminellen Machenschaften vorgehen. Der am Donnerstag vom Ministerkomitee des Staatenbundes in Straßburg verabschiedete Völkervertrag zielt auf wirksame grenzüberschreitende Maßnahmen ab. Dem Europarat zufolge ist dies das erste internationale Instrument zur Bekämpfung der wachsenden Cyberkriminalität.

Der Text ist das Ergebnis vierjähriger Beratungen, an denen Fachleute aus den 43 Europaratsländern sowie aus den USA, Kanada und Japan teilnahmen. Mit der Unterzeichnung des Dokuments sollen sich Staaten zur engen Kooperation in diesem Bereich verpflichten. Dies setzt voraus, dass sie mit strafrechtlichen Bestimmungen gegen die Cyberkriminalität vorgehen und dafür „abschreckende und angemessene“ Mindeststrafen vorsehen. Dazu sollen auch Freiheitsstrafen gehören.

Als Internet-Straftaten werden in dem Abkommen unter anderem das unrechtmäßige Eindringen in elektronische Datennetze, der Missbrauch sowie das Fälschen und Vernichten von Daten oder Datensystem durch so genannte Hacker genannt. Unter Strafe gestellt werden soll auch, wer elektronische Systeme oder Software-Programme, die Betrügereien im Web dienen, herstellt oder vertreibt. Ferner verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten zum gemeinsamen Kampf gegen Kinderpornographie im Internet. Als solche werden pornographische Darstellungen von Personen definiert, die minderjährig sind oder so aussehen, aber auch von einschlägigen Illustrationen, die Kinder oder Jugendliche darstellen. Bestraft werden soll dem Text zufolge, wer solche Abbildungen herstellt, verbreitet oder in seinem Computer gespeichert hat.

Zur Bekämpfung von rassistischer und ausländerfeindlicher Propaganda im Web wird nach Angaben des Europarats derzeit ein Zusatzprotokoll erarbeitet. Mit ihrem Beitritt zur Konvention sagen Staaten zu, sich gegenseitig bei Ermittlungen gegen mutmaßliche Internet-Straftäter Rechtshilfe zu leisten – etwa durch die Auslieferung von Verdächtigen oder beschlagnahmten Daten. Die Konvention soll am 22. November in Budapest zur Unterschrift ausgelegt werden. Sie tritt in Kraft, wenn fünf Länder ihre Bereitschaft zum Beitritt bekundet haben.

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