BGH überlässt Entscheidung zum „Framing“ dem Europäischen Gerichtshof
Dabei geht es um die Frage, ob das Einbetten eines urheberrechtlich geschützten fremden Inhalts in die eigene Webseite eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ein Beispiel dafür sind Youtube-Videos, die in andere Webseiten eingebunden werden können. weiter