LG Düsseldorf weist Apples Verbotsantrag für Galaxy Tab 10.1N ab
Damit darf Samsung das modifizierte Tablet weiter in Deutschland verkaufen. Sein Design unterscheidet sich laut Gericht "hinreichend deutlich" von dem des iPad. Daher liegt weder eine Schutzrechtsverletzung noch ein Wettbewerbsverstoß vor. weiter