Einseitige Vertragsänderung durch Mobilfunkanbieter per SMS ist unzulässig
E-Plus benachteiligt seine Kunden unangemessen wenn sie, sofern sie keinen Vorbehalt zur einseitigen Vertragsänderung vereinbart haben, lediglich per SMS informiert werden, dass ihr Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt geändert wird. weiter