Vergleich: Google soll 5,8 Millionen Euro an Corint Media zahlen

Es handelt sich allerdings nur um eine vorläufige Vergütung. Die Verwertungsgesellschaft Corint Media strebt für das Hauptverfahren einen höheren Betrag an.

Google hat im Streit um die Nutzung von Auszügen von Nachrichtenartikeln eine Niederlage erlitten. Wie die Verwertungsgesellschaft Corint Media (vormals VG Media) mitteilt, hat die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt eine vorläufige Vergütungszahlung festgelegt. Demnach muss Google für den Zeitraum seit 7. Juni 2021 bis 17. März 2023 5,8 Millionen Euro an Corint Media zahlen.

In der Pressemitteilung betont die Verwertungsgesellschaft, die Schiedsstelle habe mit ihrer Entscheidung eine tatsächliche Nutzung von Presseinhalten durch Google bestätigt. Google habe dies jedoch bis zuletzt bestritten und deswegen die Zahlung einer vorläufige Vergütung verweigert.

Hauptverfahren steht noch aus

Der Betrag von 5,8 Millionen Euro beruht laut Corint Media auf einem Vorschlag von Google, für 3,2 Millionen Euro pro Jahr das Portfolio von Corint Media zu lizenzieren. Google habe diese Summe jedoch als finale Zahlung angesehen und nicht als vorläufige Vergütung. Die Schiedsstelle habe diesen Zahl nun als vorläufige Mindestzahlung festgelegt. Erst im Hauptverfahren werde über die tatsächliche Vergütung entschieden.

Corint Media geht davon aus, dass das Schiedsverfahren deutlich mehr als 5,8 Millionen Euro in die Kasse der Verwertungsgesellschaft spülen wird. Als Beispiele nennt das Unternehmen Entscheidungen in anderen Märkten. In Australien erhalten demnach Presseverleger für ihre Inhalte rund 100 Millionen Euro von Google. In Frankreich seien es 45 Millionen Euro plus ein ebenso hoher Betrag für sogenannte Google News Showcase-Verträge.

Nach eigenen Angaben lizenziert Corint Media Presseinhalte, die rund einem Drittel des Gesamtmarkts entsprechen. Das Vorgehen der Verwertungsgesellschaft ist unter Presseverlegern umstritten. 2014 hatte Google nach Beschwerden der VG Media in Google News keine Snippets mehr von den beteiligten Verlagen angezeigt. Nach einbrechenden Abrufzahlen erteilten sie Google allerdings die Einwilligung zur kostenlosen Nutzung ihrer Inhalte in Form von kleinen Vorschautexten.

Themenseiten: Google, Leistungsschutzrecht, Urheberrecht

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