Leistungsschutzrecht: VG Media reicht Zivilklage gegen Google ein

Es geht um die Vergütung von Auszügen von Artikeln, die Google in der Nachrichtensuche anzeigt. Die VG Media sieht in der Klage die einzige Möglichkeit, das Leistungsschutzrecht gegen Google durchzusetzen. Ein Schiedsverfahren war 2015 gescheitert.

Die VG Media hat wie erwartet im Streit zwischen Google und deutschen Verlagen um die Vergütung von Auszügen aus ihren Artikeln in der Nachrichtensuche eine Zivilklage gegen den Internetkonzern eingereicht, wie Reuters berichtet. Nach dem Scheitern des Schiedsverfahrens vor dem Deutschen Patent- und Markenamt hatten sich beide Parteien im vergangenen Jahr als siegreich erklärt – Google lehnte aber weiterhin eine Vergütung der sogenannten Snippets ab.

VG Media vs. Google (Bild: VG Media/Google)Damit wiederum begründete nun die VG Media die Einreichung der Klage. „Daher ist der Weg einer Zivilklage vor dem zuständigen Gericht die einzige Möglichkeit, das Presseleistungsschutzrecht gegen Google durchzusetzen“, sagte ein Sprecher des Verbands.

Im Zentrum des Streits steht das 2013 verabschiedete Leistungsschutzrecht. Es sieht für „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“, die Google beispielsweise in seiner Nachrichtensuche veröffentlicht, keine Vergütung vor. Was als „kleinste Textausschnitte“ angesehen werden kann, definiert das Gesetz jedoch nicht. Gleiches gilt für die Höhe einer Vergütung.

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Die Schiedsstelle schlug zumindest eine konkrete Wortzahl vor, unterhalb derer keine Vergütungspflicht entsteht. Als Obergrenze hält sie dabei sieben Wörter unter Ausschluss der Suchbegriffe für angemessen. Übliche Snippets bei Google haben derzeit jedoch die mehrfache Länge. Zudem stufte sie die von den Verlagen geforderte Umsatzbeteiligung in Höhe von 6 Prozent der Suchmaschinen-Umsätze als „unangemessen“ ein.

Die VG Media will nun offenbar erreichen, dass ein Gericht nicht nur die bereits festgestellte grundsätzliche Vergütungspflicht bestätigt, sondern auch die Höhe einer Vergütung sowie eine Obergrenze für „kleinste Textausschnitte“. Ob ein Urteil aber tatsächlich die auch von der Schiedsstelle kritisierte Widersprüchlichkeit des Leistungsschutzrecht behebt und Rechtssicherheit schafft, bleibt abzuwarten.

2014 hatte Google nach Beschwerden der VG Media in Google News keine Snippets mehr von den beteiligten Verlagen angezeigt. Nach einbrechenden Abrufzahlen erteilten sie Google allerdings die Einwilligung zur kostenlosen Nutzung ihrer Inhalte in Form von kleinen Vorschautexten. Viele Online-Portale wie Focus Online, Handelsblatt.com, FAZ.net, Spiegel Online, Stern.de und Sueddeutsche.de hatten sich der Beschwerde der VG Media von vornherein nicht angeschlossen. Die NetMediaEurope GmbH, die die IT-Magazine ZDNet.de, ITespresso.de, silicon.de, ChannelBiz.de, CNET.de und übergizmo.de betreibt, wird von der VG Media ebenfalls nicht vertreten.

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Themenseiten: Google, Leistungsschutzrecht, Suchmaschine, Urheberrecht

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2 Kommentare zu Leistungsschutzrecht: VG Media reicht Zivilklage gegen Google ein

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  • Am 6. Januar 2016 um 15:47 von Luzifer

    Mein Gott Google … nimm diese Verlage endgültig aus deinem Programm, wer nicht hören will muss fühlen.

  • Am 7. Januar 2016 um 10:15 von hugo

    VG Media führt sich auf wie ein Raubritter aus dem Mittelalter. Eigentlich gehört diese verkrustete Verwertungsgesellschaft abgeschafft und durch eine neue flexible Institution ersetzt. Für mich mutet die VG Media wie solche Lizenztrolle an, bringen nichts auf die Reihe außer alte Pfründe sichern zu wollen die es so nicht mehr gibt.

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